Zusammenfassung
Die historische Analyse hat verdeutlicht, daß es im Deutschen Reich bestimmte politisch-administrative Reaktionsmuster in der Ausbildungsbeihilfenpolitik auf objektiv vorhandene bzw. perzipierte ‘Überfüllungsphasen’ gab.
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Literatur
Weitere Aufgaben wie Sozialisierungs- und Erziehungsfunktion interessieren in diesem Zusammenhang nicht, weil sie nicht zur Klärung des Konzepts ‘Qualifikationskrise’ beitragen.
Wie problematisch auch immer ein solcher Bedarf definierbar ist.
Staatliche Bildungspolitik bestimmt sich aus der Trias ‘Angebot, Wettbewerb und kompensatorische Förderung’.
U.a. wegen Datenproblemen, Vielzahl normativer Annahmen mit großen Wertungsspielräumen, Ignorierung von Flexibilitäten im Beschäftigungssystem sowie von Art und Ausmaß des wirtschaftlichen Strukturwandels (ebenda, 16ff.).
U.a. wegen der langen Zeitspanne zwischen individueller Berufswahlentscheidung und Abschluß, entsprechender Bildungsgänge, der ungleichmäßigen Generationsablösung innerhalb der akademischen Berufsstände und der durch diese Zyklen ausgelösten Sog- und Abschreckungseffekte auf bildungsferne Schichten.
So auch die Begrifflichkeit in den preußischen Immatrikulationsverordnungen des 18. Jahrhunderts, vgl. Herrlitz/Titze 1987, 101 (mit Verweis auf Michaelis, 1768/76, Band III, 168ff.). So wurde im preußischen Hochschul-Edikt von 1708 noch verordnet, “ . daß nicht ein jeglicher von niedrigem Stande seine Kinder zum Studieren, wenn sie dazu nicht geschickt, und in der Ermangelung eigener Mittel auf gemeine Kosten anhalten, sondern solche unfähigen Köpfe bei Manu-
fakturen, Handwerkern, der Militz oder dem Ackerbau angewendet und auf solche Art ihr Brot zu erwerben unterwiesen werden sollten” (zit. n. Nutz 1965, 39 — Herv. durch Verf.).
Letzterer sieht im Bildungssystem zwar keinen zentralen Mobilitätskanal für Sozial- und Lebenschancen (ebenda, 22), beobachtet aber parallel dazu ein wachsendes Gewicht von Bildungszertifikaten beim Zugang zu höheren Berufspositionen (ebenda, 23).
Basierend auf dem theoretischen Konzept der ‘Warteschlangen’ (Wegener 1988, 115) gibt es eine hierarchisch nach Ausbildungszertifikaten strukturierte Bewerber-Schlange und eine hierarchisch strukturierte Arbeitsstellen-Schlange. Die Zuordnung von Bewerbern und Positionen erfolgt dann nach der Reihenfolge beider Schlangen (Reißverschluß-Prinzip). Die relativen Bewerber-Chancen sind abhängig davon, ob die Entwicklung beider Schlangen parallel verläuft (Müller/Mayer 1976, 65).
Ein begrifflicher Zugang über das Leistungsprinzip (ebenda, 21f.) oder über die ‘Gleichheit’ (ebenda, 47f.) ist nicht erfolgversprechend.
Neben schichtspezifischen bestehen konfessionelle, regionale und geschlechtsspezifische Bildungsungleichheiten, wobei allerdings schichtspezifische Bildungsbarrieren das größte Verharrungsvermögen aufweisen (Klemm/Rolff 1986, 251).
Altendorf et al. verweisen zu Recht auf die empirisch unsichere Datenlage zur Bestimmung der Einkommenssituation von Arbeiterhaushalten aufgrund der fehlenden öffentlichen Statistiken. Sie kommen zu ihren Ergebnissen auf der Basis eines DIW-Einkommensmodells (1978, 20ff.).
Nutzen und Probleme experimenteller, kontrollierter Studien werden besprochen in Hellstern/Wollmann 1984, 25ff.
Bei der einzelnen Förderungsentscheidung aber werden Zielsetzungen der Arbeitsmarktpolitik und der Berufslenkung nicht berücksichtigt (BT-Drs. 6/1975, 20). Dies ändert aber nichts an v.g. grundsätzlichen Allokationseffekten auf die Bildungsströme, was ja auch bei der angestreben Mobilisation von Bildungsreserven für Abitur und Hochschulabschluß zum Ende der 1960er Jahre selbstverständlich unterstellt wurde.
Nullsummen-Policy liegt vor, wenn mindestens auf der Perzeptionsebene Gewinner und Verlierer einer Policy sichtbar werden. Eine Positivsummen-Policy ist gegeben, wenn auf der Perzeptionsebene ‘alle’ etwas von einer Policy gewinnen können.
Denn “ . Kooperationsentzug hat auch nicht annähernd die gleiche Wirkung wie ein Streik” (Widmaier 1975, 45). Die Konfliktfähigkeit der Studentenwerke wird durch deren finanzielle Abhängigkeit von staatlichen Zuweisungen für ihre Aufgaben entscheidend begrenzt.
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Schweisfurth, T. (1993). Ausbildungsbeihilfen und Ihre Kontextbedingungen. In: Politik, Bürokratie und staatliche Ausbildungsbeihilfen in Deutschland. DUV Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14568-4_3
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