Zusammenfassung
Die Distributionspolitik beinhaltet alle Entscheidungen, die darauf ausgerichtet sind, eine Leistung vom Ort ihrer Entstehung in den Verfügungsbereich des Nachfragers gelangen zu lassen.682 Für Wirtschaftsverbände kommt es also darauf an, ihren Auftraggebern Verbandsleistungen nach
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Art,
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Intensität,
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Zeitpunkt bzw. -raum und
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Ort
in der gewünschten Form zur Verfügung zu stellen, sowie bei potentiellen Auftraggebern durch einen unproblematischen Zugang zu solchen Leistungen Interesse zu wecken.
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Literatur
Vgl. Nieschlag/Dichtl/Hörschgen, 1991, S. 367
Vgl. Bidlingmaier, 1982, S. 328; Hasitschka/Hruschka, 1982, S. 118
Vgl. Hilke, 1984, S. 15 f. und 1989, S. 24; Meyer, 1983, S. 22 ff.
Scheuch, 1982, S. 168
Nach Ansicht des Verfassers ist es lediglich eine semantische Frage, ob dies als “direktes Distributionssystem” bezeichnet werden kann oder nicht. Festzuhalten bleibt jedenfalls, daß Dienstleistungen nicht handelbar sind und somit auch keine Wahlmöglichkeit über den Distribution-Kanal besteht.
Vgl. Hilke, 1989, S. 24
Vgl. Scheuch, 1982, S. 159 In Kap.2.D.I.3. wurde bereits auf die akquisitorische Bedeutung des DienstleistungsPotentials in Form von Kontaktfaktoren hingewiesen. Ferner wurden dort die Anforderungen an das Dienstleistungs-Potential genannt. Überlegungen zur Beschaffung des Dienstleistungs-Potentials wurden in Kap.4.B.II.3. vorgenommen.
Allgemein vgl. Malen, 1991, S. 162
Meyer, 1992b, S. 179
Meyer, 1992b, S. 179
Vgl. Gespräch mit Herrn Schweickert v. 02.04.91
Allgemein vgl. Kotler, 1978, S. 196
Vgl. telefonische Auskunft von Frau Horn am 14.01.93. Die Zahlen beziehen sich auf den 01.01.93 und gliedern sich wie folgt: In den westlichen Bundesländern existieren 69 IHK mit 92 Außenstellen, in den östlichen (neuen) Ländern 15 Kammern mit bisher 6 Außenstellen.
Vgl. Hagmann, 1989, S. 174 f.
Vgl. Frey, 1990, S. 18
Vgl. Hilke, 1984, S. 15 f. und 1989, S. 24; Meyer, 1983, S. 22 ff.
Vgl. Corsten, 1988, S. 190
Vgl. Hilke, 1989, S. 25
Vgl. Scheuch, 1982, S. 166
Vgl. Hilke, 1989, S. 26
Vgl. Hilke, 1989, S. 25 f.
Weitaus häufiger agieren Verbände selbst als Diensteanrechts-Handelsbetriebe. So greifen sie im Falle von Aus-und Weiterbildungsleistungen vielfach auf externe Trainer zurück. Auch Empfehlungen, die Verbände ihren Mitgliedern geben, sei es im Rahmen der Vermittlung von Versicherungen oder Beratungen, welche von den Verbänden selbst nicht durchgeführt werden wollen oder können, zählen im weitesten Sinne dazund Der Verband als Diensteanrechts-Handelsbetrieb ist gut beraten, wenn er das Dienstleistungs-Potential des eigentlichen Dienstleistungs-Anbieters ständig überprüft. Im Falle der verbandsfremden Trainer, Versicherungs-oder Beratungsgesellschaften muß der Verband deren Qualitäten immer wieder neu untersuchen. Eventuelle Unzufriedenheit der Mitglieder richtet sich auch, häufig sogar in erster Linie, gegen den Verband, der die betreffenden Referenten, Versicherungs-oder Beratungsgesellschaften ausgesucht oder empfohlen hat.
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Mono, M. (1994). Distributionspolitik. In: Verbandsmarketing. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14538-7_9
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