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Leistungspolitik

  • Chapter
Verbandsmarketing

Part of the book series: Gabler Edition Wissenschaft ((GEW))

  • 26 Accesses

Zusammenfassung

Unter Leistungspolitik versteht man sowohl

  • die Leistungsgestaltung, d.h. die absatzfördernde Gestaltung der einzelnen Dienstleistungen, als auch

  • die Sortimentsgestaltung, d.h. die Schaffung eines optimalen Geflechts verschiedener Leistungen.489

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Literatur

  1. Vgl. Hilke, 1985, Sp. 30

    Google Scholar 

  2. Siehe Kap.3.C.

    Google Scholar 

  3. Hilke, 1988a, S. 18

    Google Scholar 

  4. Vgl. Meffert, 1986a, S. 117

    Google Scholar 

  5. Siehe Kap.4.B.II.1. und Kap.4.B.II.2.a.

    Google Scholar 

  6. Vgl. Freudenmann, 1965, S. 7 Zu einer ausführlichen Darstellung vgl. u.a. Becker, 1992, S. 532 ff.; Bidlingmaier, 1982, S. 259 ff.; Hofstätter, 1977, S. 16 ff.

    Google Scholar 

  7. Zum Begriff des Meinungsführers s. Kap.4.B.II.1.

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  8. Multiplikatoren sind Personen und Organisationen, die Informationen an mehrere Personen der Primärzielgruppe weitergeben. Zu den Multiplikatoren zählen Massenmedien, Parteien, Banken, andere Verbände, öffentliche Institutionen, Personen aus dem öffentlichen Leben wie Politiker, Unternehmer, Künstler, Sportler usw.

    Google Scholar 

  9. Zu einer ausführlichen Erörterung, wann welche Instrumente in welchem Umfang eingesetzt werden sollten, vgl. Becker, 1992, S. 542 ff.

    Google Scholar 

  10. Vgl. Meffert, 1986a, S. 368

    Google Scholar 

  11. In bezug auf Sachleistungen vgl. Hilke, 1988b, S. 120 ff.

    Google Scholar 

  12. Vgl. Hilke, 1985, Sp. 30; Meffert, 1986a, S. 117

    Google Scholar 

  13. Allgemein vgl. Hilke, 1980, S. 55

    Google Scholar 

  14. Allgemein vgl. Kotler, 1978, S. 166; Meffert, 1986a, S. 401 f.

    Google Scholar 

  15. Vgl. Franke, 1967, S. 195

    Google Scholar 

  16. Vgl. Corsten, 1988, S. 321 f.

    Google Scholar 

  17. Vgl. Nieschlag/Dichtl/H6rschgen, 1991, S. 212

    Google Scholar 

  18. Vgl. Schwarz, 1982, S. 48

    Google Scholar 

  19. Olson, 1992, S. 49 f. Oisons Überlegungen gelten für große Gruppen. Diesen dürften die meisten Verbände zuzuordnen sein. Bei einem kleinen Verband dagegen, z.B. dem Verband der Cigarettenidustrie, dem nur 10 Mitglieder angehören, könnte ein eventueller Austritt durchaus Konsequenzen nach sich ziehen. Da der einzelne Beitrag einen spürbaren Anteil der finanziellen Einnahmen des Verbandes ausmacht, könnte bei einem Austritt ggf. die Kollektiv-Leistung vom Verband mangels finanzieller Möglichkeiten nicht mehr erbracht werden, so daß auch das Trittbrettfahren nicht mehr möglich wäre.

    Google Scholar 

  20. Vgl. Schwarz, 1982, S. 46

    Google Scholar 

  21. Voigt, 1988, S. 39

    Google Scholar 

  22. Vgl. Ringle, 1982b, S. 115 f.

    Google Scholar 

  23. Siehe Kap.6.B.I.

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  24. Ziel der Leistungs-Variation ist eine “Vorteilsmehrung”, d.h. eine Erhöhung der Zahl der objektiven oder eingebildeten Vorteile, welche die Leistung dem Abnehmer bringt (vgl. Meffert, 1986a, S. 397).

    Google Scholar 

  25. Vgl. Bruhn/Tilmes, 1989, S. 135; Kotler, 1978, S. 170 ff.

    Google Scholar 

  26. Vgl. Hilke, 1980, S. 53 f.

    Google Scholar 

  27. Zu einer zusammenfassenden Darstellung der einzelnen Techniken vgl. Nieschlag/Dichtl/ Hörschgen, 1991, S. 190 ff.

    Google Scholar 

  28. Zu den herkömmlichen Verfahren der Bewertung und Selektion von Leistungsideen vgl. Nieschlag/Dichtl/Hörschgen, 1991, S. 194 ff.

    Google Scholar 

  29. Auch hier werden die Informations-Gewinnungs-Methoden der Marktforschung herangezogen. Durch individuelle Befragungen oder Gruppendiskussionen können bspw. noch unberücksichtigte Konzepteigenschaften ermittelt werden. Zu den verwendeten Beurteilungskriterien vgl. Kotler, 1978, S. 171.

    Google Scholar 

  30. Aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung ist ihr anschließend ein eigenständiger Gliederungspunkt gewidmet.

    Google Scholar 

  31. Vgl. Kotler, 1978, S. 164 f.

    Google Scholar 

  32. Vgl. Kotler, 1978, S. 164 Kotler nennt die fünf Charakteristika: Qualität, Leistungseigenschaften, Styling, Name und Verpackung. Eine vollständig analoge Übernahme dieser fünf Charakteristika erscheint im vorliegenden Zusammenhang nicht zweckmäßig.

    Google Scholar 

  33. Siehe Kap.2.D.I.3.

    Google Scholar 

  34. In Anlehnung an die allgemeinen Anforderungen an Informationen (vgl. Berekoven/EckertfEllenrieder, 1993, S. 22 ff.).

    Google Scholar 

  35. Allgemein vgl. Bidlingmaier, 1982, S. 251

    Google Scholar 

  36. Allgemein vgl. Kotler, 1978, S. 172 f.

    Google Scholar 

  37. Siehe Kap.4.B.II.2.a., Kap.4.B.II.4.d. und Kap.7.A.I.

    Google Scholar 

  38. Zu den üblicherweise mit einem Marktaustritt verbundenen Kosten und Risiken vgl. Meffert, 1988b, 91 ff. Stellvertretend seien negative Imagewirkungen sowie ggf. Kosten für reizusetzendes Personal genannt.

    Google Scholar 

  39. Allgemein vgl. Jacob, 1986, S. 551

    Google Scholar 

  40. Zu den relevanten Kosten vgl. ausführlich Hilke, I988b, S. 120 ff.

    Google Scholar 

  41. Vgl. Männel, 1981, S. 49 ff. und S. 291 ff. Die Entscheidung über die Qualität der Leistung an sich wurde auf der Ebene der marketing-orientierten Basisentscheidungen (s. Kap.5.B.I.) vorgenommen und fällt somit nicht unter dieses Problem.

    Google Scholar 

  42. Siehe Kap.2.D.I.2.

    Google Scholar 

  43. Vgl. Schwarz, 1984, S. 157 f.

    Google Scholar 

  44. Vgl. Schwarz, 1979b, S. 15

    Google Scholar 

  45. Vgl. hierzu und zu den folgenden Ausfiihrungen Schwarz, 1979b, S. 17 f. Zu berücksichtigen ist, daß nicht jeder Verband alle aufgeführten Leistungen erbringt. Welche der Leistungen er in welchem Umfang erstellt, hängt vielmehr von der Art des Verbandes, seinem Zweck und nicht zuletzt den Bedürfnissen seiner Auftraggeber, v.a. seiner Mitglieder, ab. So wird ein Arbeitgeberverband sein Schwergewicht auf Verhandlungsleistungen, ein Schutzverband auf die Interessenvertretung, ein Fachverband auf Informationsleistungen usw. legen.

    Google Scholar 

  46. Schwarz (1979b, S. 17 f.) spricht statt von “Informationsleistungen” von “Dienstleistungen i.e.S.”. M.E. werden den Auftraggebern bei den Dienstleistungen i.e.S. immer Informatio nen übermittelt. Da alle verbandlichen Leistungen ihrem Wesen nach eindeutig Dienstleistungen sind, wird zur Vermeidung von Mißverständnissen von “Informationsleistungen” statt von “Dienstleistungen i.e.S.” gesprochen.

    Google Scholar 

  47. Vgl. Schwarz, 1979b, S. 17

    Google Scholar 

  48. Zu Funktionsweise und Formen von Kartellen vgl. z.B. Schumann, 1992, S. 355 ff.

    Google Scholar 

  49. Vgl. Blümle/Schwarz, 1979a, S. 5 f.

    Google Scholar 

  50. Zu den Aufgaben(bereichen) von Wirtschaftsverbänden s. Kap.2.C.

    Google Scholar 

  51. Imboden, 1987, S. 222

    Google Scholar 

  52. Zu möglichen Abgrenzungen und Inhalten von Rundschreiben vgl. Imboden (1987, S. 223 ff.) und Reichvilser (1973, S. 147 ff.).

    Google Scholar 

  53. Vgl. Blümle/Schwarz, 1979a, S. 3 f. Interessanterweise gehen einige Verbände bereits dazu über, ihr Angebot an Mitteilungen aufgrund der allgemeinen Informationsüberlastung zu reduzieren. Statt dessen wird versucht, hier eine Nischenstrategie für wirklich exklusive Informationen zu verfolgen (vgl. Gespräch mit Herrn Schweickert v. 02.04.91).

    Google Scholar 

  54. Vgl. Mühlheim, 1990, S. 29

    Google Scholar 

  55. Mühlheim, 1990, S. 29

    Google Scholar 

  56. Vgl. Blümle, 1981, S. 3

    Google Scholar 

  57. Vgl. Mühlheim, 1990, S. 30 ff. Die Erscheinungsintervalle der untersuchten Zeitschriften variieren von wöchentlichen bis hin zu vierteljährlichen Ausgaben.

    Google Scholar 

  58. Mühlheim, 1990, S. 34

    Google Scholar 

  59. Mühlheim, 1990, S. 34

    Google Scholar 

  60. Mühlheim, 1990, S. 33

    Google Scholar 

  61. Vgl. Mühlheim, 1990, S. 33 ff.

    Google Scholar 

  62. Vgl. Blümle, 1981, S. 3

    Google Scholar 

  63. Wie in Kap.2.D.I.1. erörtert, stellen derartige Publikationen materielle Trägermedien dar, die der Übertragung von Dienstleistungen dienen. Die Gestaltung derartiger Trägermedien fällt daher in den Aufgabenbereich der Leistungspolitik. Denn die in den Trägermedien enthaltenen Informationen entfalten nach Aufnahme und Verarbeitung beim LeistungsEmpfänger ihre Wirkung als Dienstleistungen. Dies ist bereits dann der Fall, wenn das Gelesene als “unterhaltsam” eingestuft wird. In das Aufgabenfeld der Kommunikationspolitik fallen dagegen diejenigen Medien, deren Funktion es ist, auf bestimmte Leistungen aufmerksam zu machen. Die in den Medien enthaltenen Informationen stellen keine Leistung an sich dar, sondern haben werbepolitischen Charakter. Hierzu zählen bspw. Einladungen, Seminarprogramme etc. Je nach Inhalt können selbstverständlich auch Zeitschriften und Rundschreiben Kommunikationsmedien und keine Dienstleistungen darstellen. In der Praxis dürften die Grenzen fließend sein bzw. sowohl leistungs-als auch kommunikationspolitische Ziele verfolgt werden. Ferner können die Medien auch zu Zwecken der Marktforschung (Befragungen) und Informationsbeschaffung (Aufforderung zur Lieferung bestimmter Informationen) seitens des Verbandes genutzt werden.

    Google Scholar 

  64. Vgl. Mühlheim, 1990, S. 29

    Google Scholar 

  65. Vgl. Reichvilser, 1973, S. 66

    Google Scholar 

  66. Vgl. Bernholz, 1973, S. 9

    Google Scholar 

  67. Bernholz, 1969, S. 9 f.

    Google Scholar 

  68. Vgl. Bernholz, 1969, S. 10

    Google Scholar 

  69. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang die Erstellung sog. “Mitgliederleitbilder”: Unter einem Mitgliederleitbild versteht man “… einen Katalog von normativen Vorstellungen darüber, wie sich die Aufgaben-und Problembereiche der Mitglieder in Zukunft entwickeln sollen. Dieses Leitbild enthält Ziele, Richtlinien und Grundsätze, die vom Mitglied selbständig, von mehreren Mitgliedern gemeinsam und/oder vom Verband verfolgt werden können.” (Blumle, 1979, S. 29). Als Beispiel sei das Leitbild 1982 “Die Schweizer Hotellerie auf dem Weg ins Jahr 2000” des Schweizer Hotelier-Vereins genannt, das durch aktuelle Lageberichte laufend ergänzt wird. (Die Grenze zu den Ordnungsleistungen ist hier fließend.)

    Google Scholar 

  70. Siehe Kap.4.B.II.1. und Kap.4.B.II.2.a.

    Google Scholar 

  71. Für den Staat gelten die im Rahmen der Auskünfte und Mitteilungen vorgenommenen Überlegungen (s. Kap.7.B.II.1.aa.), da die Grenzen zwischen Auskunfts-und Beratungsleistungen fließend sind.

    Google Scholar 

  72. Vgl. Gespräch mit Herrn Althoff v. 26.07.92

    Google Scholar 

  73. Vgl. WVIB, 1990, S. 21. Hierbei werden Erfinder darüber informiert, wie sie ihre Erfindung nutzen können, Patente anmelden können usw.

    Google Scholar 

  74. Siehe Kap. 4.B.II.2.a Für weitergehende Beratungen verweist der WVIB i.d.R. auf mindestens drei erwerbswirtschaftliche Beratungsorganisationen. Damit sollen die Mitglieder vor unseriösen Beratern geschützt und gleichzeitig einseitige Empfehlungen vermieden werden (vgl. Gespräch mit Herrn Schweickert v. 02.04.91).

    Google Scholar 

  75. Vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG Unter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird eine nach außen gerichtete, dauernde entgeltliche Tätigkeit verstanden. Als entscheidendes Kriterium gilt, inwieweit der Verband wie ein Unternehmer am Wirtscharts-und Rechtsverkehr teilnimmt (vgl. Heinrichs, 1993, S. 23).

    Google Scholar 

  76. Der Verband kann mit bis zu 100% an einer solchen GmbH beteiligt sein und den geschäftsfiihrenden Vorstand stellen. Damit besitzt der Verband letztlich ein vollständiges Weisungsrecht gegenüber “seiner” GmbH. Die versteuerten Gewinne der GmbH können in vollem Umfang an den Verband abgeführt werden. Dies hat keine negativen Auswirkungen auf die Steuerfreiheit des Verbandes, da die GmbH nach außen als eigenständige juristische Person auftritt.

    Google Scholar 

  77. Vgl. Haible, 1987, S. 9

    Google Scholar 

  78. Vgl. Dubs, 1991, S. 5

    Google Scholar 

  79. Diese können bei Bedarf in gleicher Weise wie die Beratungsgesellschaften ausgegliedert werden.

    Google Scholar 

  80. Zur Vor-und Nachbereitung von Seminaren vgl. Bohlen, 1982b, S. 27.

    Google Scholar 

  81. Vgl. Hagmann, 1989, S. 176 f.

    Google Scholar 

  82. Hagmann, 1989, S. 174

    Google Scholar 

  83. Eine Zuordnung zu den Organisationsleistungen ist nicht gerechtfertigt, da das erklärte Ziel der Organisationsleistungen in der Beeinflussung der Mitgliedermärkte besteht.

    Google Scholar 

  84. Vgl. WVIB, 1990, S. 20 f.

    Google Scholar 

  85. Vgl. WVIB, 1990, S. 51 ff.

    Google Scholar 

  86. Puchleitner, 1991, S. 9 Letzteres könnte auch als Beratungsleistung gesehen werden.

    Google Scholar 

  87. Vgl. Frey, 1990, S. 20 Nach dem Arbeitsförderungsgesetz ist dies zulässig, solange es sich hierbei um “… die gelegentliche und unentgeltliche Empfehlung von Arbeitskräften zur Einstellung…” handelt (§ 13, Abs. 3, Nr. 2 AFG).

    Google Scholar 

  88. Jacob, 1990, S. 478

    Google Scholar 

  89. Trotz ihrer Bedeutung in der Praxis gibt es nur wenige theoretische Arbeiten, die sich ausführlich dem Thema Kooperativwerbung widmen. Purtschert liefert einen kurzen Abriß sowohl über den Stand der deutschen Literatur als auch über die quantitative Bedeutung der Kooperativwerbung in der Praxis (vgl. Purtschert, 1988c, S. 522 ff.).

    Google Scholar 

  90. Vgl. Bidlingmaier, 1982, S. 426

    Google Scholar 

  91. Vgl. Purtschert, 1988c, S. 521

    Google Scholar 

  92. Vgl. Bidlingmaier, 1982, S. 426 f. Die neuere Literatur (vgl. Purtschert, 1988c, S. 522) nennt als Sonderform die “Verbund-Gemeinschaftswerbung”, die im Unterschied zur klassischen Gemeinschaftswerbung anonym für komplementäre Produkte oder Branchen wirbt. Diese Unterscheidung ist für die vorliegende Arbeit allerdings ohne Belang. Daher werden im folgenden beide, die klassische Gemeinschaftswerbung und die Verbund-Gemeinschaftswerbung, als Gemeinschaftswerbung bezeichnet.

    Google Scholar 

  93. Vgl. Müller, 1974, S. 200

    Google Scholar 

  94. Eine entsprechende Selbstbeschränkung haben sich die Schweizer Banken im Jahre 1990 verbindlich auferlegt (vgl. Schweizerische Bankiervereinigung, 1990). Anhang 2 enthält den Text dieser Kovention.

    Google Scholar 

  95. Vgl. Purtschert, 1988c, S. 526 ff. Purtschert begründet die Validität seiner Aussagen damit, daß sie auf alle ihm bekannten - sowohl realisierten, als auch gescheiterten - Gemeinschaftswerbeaktionen zutreffen (vgl. Purtschert, 1988c, S. 526).

    Google Scholar 

  96. Vgl. Giroud, 1983, S. 24 f. Hinzu kommen selbstverständlich die übrigen im Rahmen der Werbelehre entwickelten Voraussetzungen. Eine Beschreibung dieser Voraussetzungen mit vielen sehr anschaulichen Beispielen findet sich bei Meyer-Hentschel (1988).

    Google Scholar 

  97. In der Praxis werden allerdings 80% der Aktionen nur während eines Jahres durchgeführt (vgl. BDURKW, 1976, S. 15).

    Google Scholar 

  98. Vgl. Meffert 1986a S. 493; Nieschlag/Dichtl/Hörschgen, 1991, S. 1022 Wie erwähnt werden die Beziehungen zu den politischen Entscheidungsträgern an späterer Stelle behandelt und hier bewußt ausgeklammert.

    Google Scholar 

  99. An dieser Stelle wird die Verzahnung der Marketing-Aktions-Instrumente auf eine zusätzliche Art und Weise deutlich: PR im oderg. Sinne stellt eine verbandliche Dienstleistung für die Mitglieder dar. Daher wird die Öffentlichkeitsarbeit hier im Rahmen der Leistungspolitik erörtert. Gleichzeitig hat die Öffentlichkeitsarbeit aus Sicht des Verbandes eine kommunikationspolitische Wirkung: Denn wenn bspw. ein Fachverband versucht, das Ansehen der Mitgliederbranche zu verbessern, so verbessert er damit auch sein eigenes Ansehen - eine logische Folge des aufgezeigten Imageverbundes (s. Kap.4.B.II.4.c.). Daher erfüllt die Öffentlichkeitsarbeit für Verbände sowohl eine leistungs-, wie auch eine kommuni-kationspolitische Funktion.

    Google Scholar 

  100. Vgl. Blümle, 1965, S. 560 f.

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  101. Vgl. Reichvilser, 1976, S. 139

    Google Scholar 

  102. Vgl. Vereinigung Österreichischer Industrieller, 1990, S. 26 f.

    Google Scholar 

  103. Vgl. Gespräch mit Herrn Rudolph v. 21.03.91

    Google Scholar 

  104. Der Landes-Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg betreibt seine PR seit 1980 zusammmen mit den Landesverbänden der Chemischen Industrie, der Pharmazeutischen Industrie und der Lackindustrie. Die vier Verbände haben sich zu den “Chemie-Verbänden Baden-Württemberg” zusammengeschlossen und treten nach außen bspw. mit einem gemeinsamen Logo auf. Zu den folgenden Ausführungen vgl. Chemie-Verbände Baden-Württemberg 1990a und 1990b (eine sehr beeindruckende und detaillierte Dokumentation der unten erwähnten Wanderausstellung); Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg, 1991, S. 13 ff.; Verband der Chemischen Industrie, 1990, S. 55 ff.

    Google Scholar 

  105. Die T-Shirts zeigen auf der Vorderseite entweder das weibliche oder männliche biologische Zeichen mit der Überschrift “My Biological Sign” und auf der Rückseite die Molekülkette des weiblichen bzw. männlichen Hormons mit der Überschrift “My Chemical Formula”.

    Google Scholar 

  106. Vgl. Gespräch mit Frau Winkhardt v. 19.12.91 Nach jeder der alle acht Wochen stattfindenden Veranstaltungen war eine Besprechung in der Zeitung “Die Welt”.

    Google Scholar 

  107. So entsprach der VdC am 09. November 1990 beim deutsch-sowjetischen Gipfel dem Wunsch Gorbatschows aufgrund der Zigarettenknappheit in der damaligen UdSSR mit zahlreichen Zigarettenstangen. Ergebnis: Positive Medienresonanz durch einen Bericht in der “Wirtschaftswoche” und erster Beitrag im “ZDF Heute-Journal”. Ebenso wurden am 30. November 1990 den 3000 Gästen des Bundespresseballs 180 Stangen kostenlos zur Verfiigung gestellt (vgl. Gespräch mit Frau Winkhardt v. 19.12.91).

    Google Scholar 

  108. Vgl. Bundesverband Junger Unternehmer, 1991, S. 25 ff.

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  109. Vgl. FAZ v. 01.12.92, S. 15

    Google Scholar 

  110. Vgl. Kitsche/Markmann, 1990 Als Ursache für die Zusammenarbeit von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wird die Notwendigkeit eines “starken” Gegenverbandes angesehen. Denn dieser muß zumindest so stark sein, daß seine Mitglieder die getroffenen Vereinbarungen - bspw. tarifvertraglicher Art - auch einhalten (vgl. Reichvilser, 1973, S. 74).

    Google Scholar 

  111. Vgl. Blümle/Imboden, 1986, S. 8 f. Eine anschauliche Dokumentation betriebswirtschaftlicher Ordnungsleistungen wurde bspw. vom Bundesverband Druck verfaßt (vgl. undesverband Druck, 1989). Eine ähnliche Übersicht findet sich bei Straub, 1986, S. 146 ff.

    Google Scholar 

  112. “Das Carnet-ATA (ATA = Admission Temporaire/I’emporary Admission) ist ein internationales Zollpapier zur vorübergehenden Einfuhr von Waren (nicht nur von Handelsmustern), das von den Zollbehörden der Vertragsstaaten anstelle der nationalen Zollpapieren angenommen wird. In der Bundesrepublik Deutschland kann es ferner als Nämlichkeitsnachweis bei der Wiedereinfuhr nach Verwendung im Ausland und auch als Versandschein verwendet werden.” (Deutsche Bank 1979, S. 63).

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  113. DIHT, 1991, S. 13 f.

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  114. Vgl. Blümle/Imboden, 1986, S. 8

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  115. Vgl. Straub, 1982, S. 140

    Google Scholar 

  116. Straub, 1982, S. 36

    Google Scholar 

  117. Straub, 1982, S. 173

    Google Scholar 

  118. Mit einem Gütesiegel wird ein Mitglied dann ausgezeichnet, wenn es sich im Umgang mit seinen Marktpartnern an bestimmte Regeln hält. Diese Regeln werden meist in einem sog. “Ehrenkodex” zusanmmengestellt. Als Beispiel ist in Anhang 3 der Ehrenkodex einer Fachgruppe des Deutschen Direktmarketing Verbands (DDV) aufgeführt.

    Google Scholar 

  119. Vgl. Franke, 1967, S. 195 Die tarif-und arbeitsrechtliche Betreuung bzw. Beratung einzelner Mitglieder stellt dagegen eine Informationsleistung dar.

    Google Scholar 

  120. Vgl. Frey, 1990, S. 16

    Google Scholar 

  121. Vgl. Haible, 1987, S. 11

    Google Scholar 

  122. Vgl. Gespräch mit Frau Maas v. 05.09.91.

    Google Scholar 

  123. Vgl. Gespräch mit Herrn Althoff v. 26.07.91. (In diesen Fällen bestehen offensichtlich Spielräume für Beitragserhöhungen - Anm.d. Verf.).

    Google Scholar 

  124. Vgl. Blümle/Imboden, 1985, S. 24

    Google Scholar 

  125. Braune-Krickau, 1977, S. 7

    Google Scholar 

  126. Vgl. Hotz-Hart, 1987, S. 19

    Google Scholar 

  127. Die im folgenden genannten Maßnahmen basieren - neben eigenen Ideen - auf Angaben in den im Literaturverzeichnis aufgeführten Geschäftsberichten und Selbstdarstellungen sowie auf Äußerungen und Anregungen von den ebenfalls im Literaturverzeichnis genannten Gesprächspartnern verschiedener Verbände.

    Google Scholar 

  128. Um Umfang und Bedeutung der Interessenvertretung zu verdeutlichen, wird beispielhaft die Vertretung bzw. Mitarbeit der VOI in verschiedenen Gremien in Anhang 4 vorgestellt (Faulhaber, 1980, S. 70 ff.). Die Zusammenstellung bezieht sich zwar auf Ende der 70er Jahre, was allerdings aufgrund des exemplarischen Charakters keine wesentliche Rolle spielt.

    Google Scholar 

  129. Vgl. Gespräch mit Herrn Dr. König v. 19.12.91

    Google Scholar 

  130. Vgl. Blümle/Imboden, 1985, S. 24

    Google Scholar 

  131. Blümlellmboden, 1985, S. 24

    Google Scholar 

  132. Vgl. Mangold, 1987, S. 20

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  133. Dreskornfeld, 1980, S. 46

    Google Scholar 

  134. Vgl. Gespräch mit Herrn Dr. König v. 19.12.91

    Google Scholar 

  135. Bili, 1991, S. 11; Gespräch mit Herrn Elkemann v. 19.12.91

    Google Scholar 

  136. Vgl. Reichvilser, 1973, S. 43

    Google Scholar 

  137. Vgl. Massenberg, 1990, S. 1068

    Google Scholar 

  138. Vgl. Schwarz, S. 1989a, 29 f.

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Mono, M. (1994). Leistungspolitik. In: Verbandsmarketing. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14538-7_7

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