Zusammenfassung
Wenn im bisherigen Verlauf der Untersuchungen bezüglich des Wandels der wirtschaftspolitischen Konzeption in der Sowjetunion von einem einheitlichen und homogenen Wirtschaftsraum der UdSSR ausgegangen wurde, so geschah dies vorrangig aus dem Grund, eine analytische Durchgängigkeit zu gewährleisten. Die Vorteile der hieraus resultierenden, vereinfachten Darstellung der tatsächlichen Entwicklungen überwogen nach Ansicht des Autors bis Ende 1990 die Nachteile, die sich aus der Berücksichtigung einer kaum übersehbaren Vielfalt regionaler Besonderheiten ergeben hätten. Wie in diesem Kapitel nachgewiesen wird, erlaubte es die fortschreitende Desintegration der Unionswirtschaft ab Ende 1990 nicht mehr, von der Entwicklung einheitlicher Strukturen einer neuen wirtschaftspolitischen Konzeption in dem gemeinsamen Wirtschaftsraum der Sowjetunion als solcher auszugehen: Tempo, Dimension und Zielrichtung des wirtschaftspolitischen Konzeptionswandels hatten sich auf Republiksebene so weit ausdifferenziert, daß eine weitere Untersuchung diesem Umstand Rechnung tragen mußte. Im Anschluß an diesen Nachweis sollen die faktisch aufgezeigten Desintegrationstendenzen theoretisch erfaßt und beurteilt werden. Ein knapper Überblick über die Bemühungen, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum zu erhalten, sowie die Implikationen der faktischen Desintegrationstendenzen für den Fortgang von Reformprogrammatik und -durchführung nach dem gescheiterten Staatsstreich vom August 1991, bis hin zur politischen Auflösung der UdSSR, schließen dann dieses Kapitel ab. Für die Analyse der Desintegrationsprozesse wurden insbesondere Beispiele aus dem Baltikum und der RSFSR gewählt; erstere, weil dort die Abspaltungstendenzen besonders früh sichtbar wurden, letztere wegen der wirtschaftspolitischen Bedeutung dieser mit Abstand wichtigsten, ehemaligen Unionsrepublik.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Vgl. Kap.II, Abschnitt 7; Auf die Bedeutung der “Volksfronten” in den einzelnen Republiken für die Auflösung des Herrschaftsmonopols der KPdSU (Kollektivprinzip) wurde bereits an anderer Stelle hingewiesen.
Zu einigen rechtlichen Aspekten des Kompetenzstreites zwischen den Republiken und der Union vgl. Nachrichten für Außenhandel, vom 02.11.1990, S.3.
So sollen in den ersten neun Monaten des Jahres 1989 nur 52 Prozent der lettischen, 79 Prozent der moldawischen und 83 Prozent der litauischen vertraglich festgelegten Ablieferungen an den Unionsfonds erfolgt sein. Gajdar/Kogalowski (1990), S.237.
Pravda, vom 25.05.1990, S.2.
Izvestija, vom 28.09.1990, S.2.
Pravda, vom 28.09.1990, S.1.
Meyer (1991), S.3.
Die Umfrage wurde in 40 Städten der UdSSR unter Berücksichtigung von Daten der Republiksministerien durchgeführt. Sie stellte u.a. einen deutlichen Rückgang der Konsumgüterproduktion und eine überwiegende Verteilung der Konsumgüter durch Warenbezugsscheine (Talone), bzw. eine Verteilung an Ortsansässige fest. Izvestija, vom 01.06.1991, S.2.
Die litauische Regierung führte beispielsweise zum 01.07.1991 republiksweit gültige Lebensmittelbezugsscheine ein, um nach eigenen Angaben die Versorgung ihrer Bevölkerung zu verbessern. Izvestija, vom 21.06.1991, S.2.
Das erst später verabschiedete Zollgesetz wurde veröffentlicht in Echo Litvi, vom 12./13.02.1991, S.2f; Im Juni 1991 verabschiedete das ukrainische Parlament ein Gesetz zum Aufbau eines eigenen Zollsystems; Nachrichten für Außenhandel, vom 27.06.1991, S.1.
The Estonian Independent, vom 25.10.1990, S.1 und S.3; The Estonian Independent, vom 01.11.1990, S.1 und S.3; Zu den kontrollierten Gütern gehörten unter anderem Möbel, Baumaterialien, Lederschuhe oder Lebensmittel. The Estonian Independent, vom 03.01.1991, S.6; Interessanterweise begann die parlamentarische Diskussion des Zollgesetzes am 27.09.1990, d.h. an dem Tag, als der Präsidialerlaß über die Festschreibung der Lieferzusammenhänge für 1991 bekannt wurde. The Estonian Independent, vom 04.10.1990, S.lf.
Ebd.
Die Abführungen von Fleisch an den Unionsfonds sollen 1991 zweimal geringer als 1989 gewesen sein. Sovietskaja Estonija, vom 28.06.1991, S.2.
Izvestija, vom 24.06.1991, S.2; Ausgenommen von der Preisliberalisierung waren Brot und Milch. Ebd.; Vgl. zu dieser und zu der früheren Preisliberalisierung auch Sovietskaja Estonija, vom 28.06.1991, S.2 oder The Estonian Independent, vom 11.04.1991, S.1 und S.3.
Vgl. hierzu Meyer (1991), S.1.
Haushaltsgesetz der Union für 1991, veröffentlicht, in: Izvestija, vom 15.01.1991, S.4; Estland trug bereits seit Anfang 1990 auf der Grundlage eines Vertrages mit dem sowjetischen Finanzministerium nur noch durch Beiträge aus seinem eigenen Steuersystem zum Unionshaushalt bei. Sorg (1990), S.50.
Kommersant, Nr.43, 1990, S.9; Ekonomika i 2izn, Nr.25, 1991, S.7.
Im ersten Quartal 1991 betrugen die Überweisungen der Steuereinnahmen aus Unternehmensgewinnen der RSFSR an das Unionsbudget nur 4,7 Prozent (4,9 Mrd. Rubel) der vereinbarten jährlichen Überweisung; Ebd.; Die estnische Regierung weigerte sich, der am 15.05.1991 angeordneten Zahlung von 178 Mio. Rubel an den Unionshaushalt nachzukommen, solange nicht der Verwendungszweck deutlich sei. The Estonian Independent, vom 22.-28.05.1991, S.1 und S.3.
Ekonomika i 2izn, Nr.25, 1991, S.7.
The Estonian Independent, vom 10.01.1991, S.1 und S.3; Näheres zur Reform des estnischen Geldwesens in Sorg (1990), S.47–52.
Ebd.; The Estonian Independent, vom 25.10.1990, S.1 und S.3; Die 108 Mio. estnische “Kronen” sollten in den USA gedruckt werden, Litauen hatte sich aus Sicherheits-und Kostengründen für Frankreich entschieden und die lettische Währung, der “Lat”, sollte spätestens bis Dezember 1992 für 4 Mio. US-$ in den Niederlanden gedruckt werden. The Estonian Independent, vom 22.11.1990, S.3; The Estonian Independent, vom 25.10.1990, S.1 und S.3 und Kommersant, Nr.19, 1991, S.4.
The Estonian Independent, vom 18.10.1990, S.3.
The Estonian Independent, vom 22.11.1990, S.3.
The Estonian Independent, vom 01.11.1990, S.1 und S.3.; Izvestija, vom 11.06.1991 S.2.
Einen guten Überblick liefert der Artikel von MEYER, in: Nachrichten für Außenhandel, vom 16.01.1991, S.7; Zu weiteren Einzelheiten vgl. Kommersant, Nr. 33, 1990, S.5; Kommersant, Nr.40, 1990, S.5; Bisnes i banki, Nr.5, 1990, S.1; Zur bereits frühzeitig erfolgten Reform des estnischen Bankensystems vgl. Sorg (1990).
) Die Souveränitätserklärung wurde veröffentlicht, in: Sovietskaja Rossija, vom 14.06.1990, S.2.
Kommersant, Nr.33, 1990, S.5.
Bisnes i banki, Nr.5, 1990, S.1.
Im September und Oktober trafen sich Vertreter der Zentralbanken der baltischen Republiken und der RSFSR in Moskau und Tallin, um über Möglichkeiten direkter Bankbeziehungen zu diskutieren. An diesem Treffen nahmen Vertreter aus Moldawien, Georgien, der Ukraine und Weißrußlands als Beobachter teil, da diese Republiken bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Zentralbanken gebildet hatten. The Estonian Independent, vom 01.11.1990, S.1 und S.3; Als Ergebnis der Verhandlungen zwischen Estland und der Unionsregierung erhielt Estland als erste Republik das Recht, selbständig Valutaoperationen mit dem Ausland durchzuführen. Kommersant, Nr.48, 1990, S.11.
Ebd., S.4; Nachrichten für Außenhandel, vom 16.01.1991, S.7; Handelsblatt, vom 19./20.04.1991, S.16; Vgl. auch Kap. III, Abschnitt 4.1.2.
) Die ukrainische Nationalbank forderte beispielsweise im Juni 1991 die Übertragung der Verfügungsrechte über die umfangreichen Goldreserven des Landes in Republikseigentum. Izvestija, vom 11.06.1991, S.2.
Kommersant, Nr. 43, 1990, S.9; Näheres zu diesem Gesetz, in: Nachrichten für Außenhandel, vom 06.11.1990, S.3.
Zu Einzelheiten vgl. Götz (1991a).
Meyer (1991), S.4.
Erlaß des Ministerrates der RSFSR, vom 22.01.1991, in: Rynok, Nr.3, 1991, S.5.
Von den 40 unionsweit geführten Unternehmen, die durch einen estnischen Erlaß vom Februar 1990 unter die Kontrolle der estnischen Verwaltung gestellt werden sollten, waren im April 1991 nur 13 Unternehmen umgestellt worden, über die “Aktivitäten” der restlichen 27 Unternehmen wußte selbst die estnische Regierung “nicht genau Bescheid”; The Estonian Independent, vom 18.04.1991, S.3.
Vgl. hierzu Radio Moskau, vom 20.06.1991, zitiert nach DW Monitor-Dienst, (1991d), S.6; Izvestija, vom 07.06.1991, S.1.
Das Gesetzesprojekt der UdSSR “Über die Grundlagen der Entstaatlichung und Privatisierung von Unternehmen”, ist veröffentlicht worden in Izvestija, vom 26.06.1991, S.2; Die RSFSR verabschiedete am 03.07.1991 ein Privatisierungsgesetz; Vgl. hierzu Kap.VI, Abschnitt 2.1; Das litauische Privatisierungsgesetz wurde im März 1991 veröffentlicht in Echo Litvi, vom 30.03.1991, S.2; Litauen begann im April 1991 mit der einmaligen Ausgabe von Anteilsscheinen am Staatsvermögen, durch die Immobilien und Aktien erworben werden konnten; Nachrichten für Außenhandel, vom 08.04.1991, S.5; Zu weiteren Einzelheiten vgl. Echo Litvi, vom 04.06.1991, S.1; Estland führte eine erste Privatisierungsauktion am 26.03.1991 durch und verfügte durch einen Erlaß die Privatisierung von Unternehmen auf seinem Territorium auf der Grundlage estnischer Gesetze; The Estonian Independent, vom 11.04.1991, S.1 und S.3; Izvestija, vom 08.06.1991, S.2; Zum Privatisierungskonzept Kasachstans vgl. Radio Moskau, zitiert nach DW Monitor-Dienst, (1991c), S.3; Zum weißrussischen Privatisierungskonzept vgl. Kommersant, Nr.43, 1990, S.3.
Vgl. zu Einzelheiten Kap.VI, Abschnitt 2.1.
Nachrichten für Außenhandel, vom 12.09.1990, S.3.
In dem auf zunächst fünf Jahre befristeten Abkommen verpflichtete sich die Russische Föderation gegen die Lieferung von Konsumgütern zur jährlichen Lieferung von 60.000 Tonnen Kohle. Gleichzeitig erklärte sich die Föderation “verantwortlich für die Erfüllung aller früher durch die Regierung der UdSSR übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, darunter auch solche langfristiger Art, sofern die maltesischen Gegenleistungen der Russischen Föderation zugute kommen (würden).” Nachrichten für Außenhandel, vom 05.12.1990, S.3.
Nachrichten für Außenhandel, vom 27.03.1991, S.3.
Simon (1991), S.26.
The Estonian Independent, vom 30.05.1991, S.1 und S.2.
Simon (1991), S.26; The Estonian Independent, vom 04.10.1990, S.1 und S.2; Kommersant, Nr.45, 1990, S.12.
Ebd.
Nachrichten für Außenhandel, vom 16.10.1990, S.1.
Nachrichten für Außenhandel, vom 29.05.1991, S.3; Die direkten Wirtschaftskontakte Litauens mit dem Ausland waren beispielsweise seit Mai 1990 um das 2,5fache angestiegen, betrugen aber im Mai 1991 erst 11 Prozent des litauischen Außenhandels, während 89 Prozent des Handels nach wie vor durch die Vermittlung der sowjetischen Organisationen abgewickelt wurden; The Estonian Independent, vom 22.28.05.1991, S.1 und S.3.
Izvestija, vom 24.06.1991, S.2; Die nordkaukasische Teilrepublik der Ceöenen und Inguäen schloß Anfang 1991 Barterabkommen (Ölderivate gegen Konsumgüter) mit der Türkei ab und in einer Uralregion (Celjabinsk) kam es ebenfalls zu derartigen Geschäften mit dem Ausland in Höhe von 2 Mrd. Rubel; Nachrichten für Außenhandel, vom 27.03.1991, S.3; Nachrichten für Außenhandel, vom 29.05.1991, S.3.
Aus diesem Grund verlangte die russische Regierung ab Mai 1991 die zusätzliche Registrierung von Außenhandelsteilnehmern auf Republiksebene; Ebd.
Zu “free-rider” (Schwarzfahrer) Verhalten kann es immer dann kommen, wenn die Nutznießung einen Gutes (im gegebenen Fall die unionsweite Verfügbarkeit von Devisen) nicht von der Zahlung eines Entgeldes abhängig gemacht werden kann; das sogenannte “Ausschlußprinzip” (Theorie der öffentlichen Güter) damit nicht anwendbar ist.
Entsprechende Versuche gab es im Frühjahr 1991 im Baltikum. Kommersant, Nr.10, 1991, S.8; Kommersant, Nr.11, 1991, S.4.
Vgl hierzu Simon (1990), S.15; Halbach (1990), S.51f.
Einen guten Überblick liefern die Darstellungen von Halbach (1990), Simon (1889b) oder Simon (1991); an weiterführender Literatur sei auf die Monographie von Simon (1986) verwiesen.
Einen Überblick zum regionalen “Chozrasöet” gibt Halbach (1990), S.29–38; Zur Dokumentation dieser Diskussion vgl. Osteuropa-Archiv (1989), A395–435.
Ebd., A418.
Ebd., A407–408 und A411.
Simon (1991), S.20.
Halbach (1990), S.30.
Ebd., S.35.
) Zur “identitätsstiftenden” individualpsychologischen Funktion eines (gemäßigten) Nationalismus vgl. Sturm (1985), S.591ff.
Simon (1989b), 5.110.
Sturm (1985), S.592.
Osteuropa-Archiv (1989), A415; Auch HALBACH vermutete, daß der Übergang zur eigenen Ausgabendeckung durch die Republiken und das Ausbleiben der umfangreichen Subventionen aus dem Unionsfonds zumindest Mitttelasien den “ökonomischen Todesstoß” versetzen würde; Halbach (1990), S.37.
Simon (1986), S.104; Vgl. auch die Tabellen zum durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung im Republiksvergleich in Simon (1986), S.349 und in Narodnoe chosjaistvo (1989), S.94; Ein guter Überblick über die regionalen Unterschiede des Lebensstandards ist bei Simon (1986), 5.344356 oder Ahlberg (1990c), S. 1159–1174 zu finden.
Simon (1986), S.344.
Ebd., S.345.
Musgrave (1987b), S.20.
Vgl. hierzu Halbach (1990), S.36.
Osteuropa-Archiv (1989), A410 und A423.
Ebd., A414, A416, A419 und A421f; Sorg (1990), S.48f.
Die “Außenhandelsquote” wird hier in Anlehnung an Götz (1991b), S.3 als “halbierte Summe von Export und Import im Verhältnis zum Nationaleinkommen” verstanden und entspricht damit ungefähr der “Exportquote”, die als Indikator für das Maß der Außenhandelsverflechtung einer Volkswirtschaft angesehen wird. Der Anteil des Außenhandels der Republiken mit dem Ausland, in Bezug auf den “Außenhandel” mit anderen Unionsrepubliken, kann bei dieser Betrachtung weitgehend vernachlässigt werden, er betrug beispielsweise für Litauen, Estland oder Georgien rund 13 Prozent des gesamten Außenhandels; Götz-Coenenberg (1990c), S.5; Götz-Coenenberg (1990d), S.3; Götz (1991c), S.5; Eigene Berechnungen.
Götz (1991b), S.3; Im Vergleich hierzu lag die so ermittelte Außenhandelsquote der Bundesrepublik Deutschland (bezogen auf das BSP) 1988 bei 27 Prozent; Ebd..
Schon im Mai 1991 kündigte der Minister für Außenwirtschaftsbeziehungen der RSFSR, Jaroäenko, an, im Falle der Nichtunterzeichnung des Unionsvertrages durch einzelne Republiken, die zukünftige Verrechnung im Handel zwischen den Republiken in harter Währung, auf der Basis von “Äquivalenzpreisen” durchzuführen. Nachrichten für Außenhandel, vom 29.05.1991, S.3.
) Estnische Expertenschätzungen kamen 1991 auf 906 Mio. US-$, die im Jahre 1992 zu zahlen wären, wenn die bisherigen Lieferungen aus der UdSSR (Brennstoffe, Getreide, Medikamente usw.) in Weltmarktpreisen berechnet würden; Handelsblatt, vom 06.08.1991, S.6; Vgl. hierzu auch Götz (1991b), S.3f; Detaillierte Berechnungen über die Außenhandelsverflechtungen einzelner Republiken und die Perspektiven im Fall einer Trennung von der Sowjetunion sind zu finden bei Götz-Coenenberg (1990c), S.5; Götz-Coenenberg (1990d), S.3; Götz (1991c), S.5.
Die Erklärung wurde veröffentlicht, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 23.12.1991, S.4.
Vgl. hierzu und im folgenden Simon (1991), S.5f; Sheehy (1990); S. 1f.
Ebd.; Der Vertragsentwurf wurde veröffentlicht, in Pravda, vom 24.11.1990, S.3.
Pravda, vom 09.03.1991, S.1 und S.3.
An diesem Treffen nahmen die Regierungschefs der Russischen Föderation, der Ukraine, Weißrußlands, Usbekistans, Kasachstans, Aserbaid2ans, Kirgisiens, Tad2ikistans und Turkmenistans teil. Die Repräsentanten der Autonomen Republiken waren nicht eingeladen gewesen; Kommersant, Nr. 17, 1991, S.1.
Die “Gemeinsame Erklärung” wurde veröffentlicht in Izvestija, vom 24.04.1991, S.1; Die “Vergünstigungen” bezogen sich vermutlich in erster Linie auf die Lieferungen von Rohstoffen und Energieträgern aus der Russischen Föderation in die nicht teilnehmenden Republiken, zu Preisen, die weit unter den Weltmarktpreisen lagen.
Kommersant, Nr. 17, 1991, S.1.
Vgl. zu dieser Diskussion Izvestija, vom 04.07.1991, S.3; Izvestija, vom 26.07.1991, S.3.
Vgl. hierzu die einleitenden Worte der “Gemeinsamen Erklärung” in Izvestija vom 24.04.1991, S.1.
Erläuterungen des ehemaligen Ministerpräsidenten PAVLOV zu seinem neuen Antikrisenprogramm im April 1991, Izvestija, vom 22.04.1991, S.1.
Das “Antikrisenprogramm” der Unionsregierung unter Ministerpräsident PAVLOV wurde am 23.04.1991 vom Obersten Sowjet der UdSSR gebilligt; Kommersant, Nr.17, 1991, S.4; Das entsprechende russische Reformprogramm “Programm der Regierung der RSFSR für die Stabilisierung der Wirtschaft und den Übergang zu Marktbeziehungen” wurde eine Woche zuvor, am 17.04.1991 vom Präsidium des Ministerrats der RSFSR gebilligt und Ende März dem Obersten Sowjet der RSFSR zugeleitet. Zu weiteren Einzelheiten des russischen Reformprogramms vgl. Kommersant, Nr.16, 1991, S.lf; Tedstrom (1991), S.22–26.
Kommersant, Nr.17, 1991, S.4.
Tedstrom (1991), S.25f.
Vgl. hierzu ausführlich Kap. VI, Abschnitt 2.1.
Kommersant, Nr.28, 1991, S.2; “Programm gemeinsamer Tätigkeiten des Ministerrates der UdSSR und der Regierungen der souveränen Republiken, um unter den Bedingungen des Übergangs zum Markt die Wirtschaft des Landes aus der Krise zu führen”; Im folgenden zitiert als “Gemeinsames Antikrisenprogramm”, veröffentlicht, in: Ekonomika i 2izn, Nr.30, 1991, Beilage, S.4–5.
) Sheehy (1991), S.17f; Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 01.08.1991, S.3.
) Ebd.
Der letzte Entwurf des Unionsvertrages wurde veröffentlicht, in: Moskovskije Novosti, Nr.33, 1991, S.8f; in deutscher Übersetzung, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 01.08.1991, S.3.
Alexandrova/Vogel (1991), 5.521.
) Ebd., S.524; Vgl. zu den Hintergründen des Staatsstreichs ebd., 5.521–526 und Mann (1991), S.1–5.
Alexandrova/Vogel (1991), S.524; Europa-Archiv Nr.20, 1991, S.Z 222.
Kommersant, Nr.38, 1991, S.2; Izvestija, vom 03.10.1991, S.1; Der Vertrag wurde veröffentlicht, in: Izvestija, vom 04.10.1991, S.4; Alternative Vertragsentwürfe wurden publiziert, in: Ekonomika i tizn, Nr.39, 1991, 5.46.
Izvestija, vom 19.10.1991, S.1.
Izvestija, vom 03.10.1991, S.3; “Vertrag über die Wirtschaftsgemeinschaft”, in: Izvestija, vom 04.10.1991, S.4; Die folgenden Ausführungen beziehen sich, soweit nicht anders vermerkt, auf diesen Vertrag.
Vgl. hierzu beispielsweise die Erklärung des Vertreters der ukrainischen Notenbank anläßlich des Treffens der G7 in Bangkok oder die Entscheidung des Ministerkabinetts der Ukraine zur Einführung einer ukrainischen Währung ab 1993, vom 09.09.1991; Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 14.10.1991, S.13; Kommersant, Nr.37, 1991, S.7.
Sovietskaja Rossija, vom 29.10.1991, S.1 und 3
Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 21.11.1991, S.15; Im Vertrag über die Wirtschaftsgemeinschaft, der von der Ukraine und Aserbaidzan bis zu disem Zeitpunkt ebenfalls unterzeichnet worden war, war die gemeinsame Übernahme der Auslandsschulden durch die Wirtschaftsgemeinschaft als Rechtsnachfolgerin der UdSSR in Art.33 eindeutig festgelegt worden.
) Ebd., S.16; Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 16.11.1991, S.16.
Ebd.
Izvestija, vom 03.10.1991, S.2; Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 21.11.1991, S.15.
Bisnes i banki, Nr.35, 1991, S.4.
Handelsblatt, vom 8./9.11.1991, S.11; Vgl. auch zum Aufbau des russischen Regierungssystems Rahr (1991), S.912.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 02.12.1991, S.1.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 27.12.1991, S.2; Ab dem 25.12.1991 erkannte die Europäische Gemeinschaft die Russische Föderation als Rechtsnachfolgerin der UdSSR an. Izvestija, 26.12.1991, S.1
Vgl. zu Einzelheiten der Unabhängigkeitsbestrebungen der Republik Tatarstan Nachrichten für Außenhandel, 07.06.1991, S.3 und Moskau News, Nr.8, 1991, S.5.
Rights and permissions
Copyright information
© 1993 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Touché, B. (1993). Die territoriale Desintegration der Unionswirtschaft. In: Wirtschaftspolitische Konzeptionen in der Sowjetunion im Wandel. DUV Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14529-5_6
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14529-5_6
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-0142-0
Online ISBN: 978-3-663-14529-5
eBook Packages: Springer Book Archive