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Zeitliche Rahmenbedingungen des Alltagshandelns durch die strukturellen Bedingungen der Erwerbsarbeitszeit

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Part of the book series: DUV: Sozialwissenschaft ((DUVSW))

Zusammenfassung

Als ein wesentliches Ergebnis der bisherigen Darlegungen zur Bedeutung von Zeit in entwickelten Industriegesellschaften hat sich die grundlegende Annahme ergeben, daß Menschen bezüglich der Ressource Zeit einer verstärkten Ungleichheit im Grad ihrer autonomen Gestaltung und Verwendung ausgesetzt sind. Daß also bestehende Ungleichheiten der Verfügung über Zeit sich teilweise verstärken, daß aber auch qualitativ neue zeitliche Ungleichheiten entstehen. Zu vermuten ist eine sich verstärkende Polarisierung der Bevölkerung in Gruppen von „Zeitarmen“ und „Zeitreichen“ (Henckel 1988; Nowotny 1990), die sich sowohl auf quantitative (Umfang an Eigenzeit) als auch auf qualitative Aspekte (individuelle Zeitautonomie) erstreckt.

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Literatur

  1. Für die nicht am Erwerbsleben beteiligen Personen hat die Erwerbsarbeitszeit, als ein Teilaspekt der “Vertaktung” der sozialen Umwelt eine wichtige Orientierungsfunktion. Doch der Wohlfahrtswert eines gegebenen Umfangs ihrer Zeit richtet sich nach anderen Kriterien aus: Beispielsweise hei Hausfrauen ist die Möglichkeit, “Zeitautonomie” zu erfahren daran gebunden, eine Entlastung von Zeitansprüchen anderer, z. B. der Kinder, durch externe Kinderbetreuung zu erfahren. Aber gerade Hausfrauen sind auch stark bezogen auf die Zeitansprüche des Erwerbssystems, weil es zumeist die Hausfrauen sind, die die innerfamiliäre Synchronisation beider Lebensbereiche der der Arbeit des Ehemannes und der des Familienlebens herstellen müssen. “Das Normalarbeitsverhältnis hat jedoch eine (...) wichtige Seite, die oft zu wenig beleuchtet wird. Als Regelfall für den Rhythmus von Arbeitszeit und Freizeit ist das öffentliche Leben, angefangen von den Öffnungszeiten von Behörden und Geschäften bis hin zu den Veranstaltungen im kulturellen Bereich oder von Gewerkschaften und Vereinen, darauf mehr oder weniger stark ausgerichtet. Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist somit nicht zuletzt durch die Qualität des jeweiligen Arbeitsverhältnisses definiert.” (Stolz-Willing 1991: 68 )

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  2. Alle genannten Alltagsbereiche gehen auf Rinderspacher (1985) zurück his auf die anders gekennzeichneten.

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  3. Mit dem Begriff der Alltagszeit soll einerseits darauf Bezug genommen werden, daß natürlich zeitliche Wandlungstendenzen in allen Lebensbereichen (Wohnen, Arbeiten, Haushalten, Konsumieren und Feiern u.s.w.) ihre Wirksamkeit entfalten, daß deshalb erst in der Analyse des Zusammenspiels verschiedenster Tätigkeitsbezüge die Wirkung zeitlicher Faktoren im Handeln des einzelnen deutlich werden (= Analyse des Handelns im Tagesverlauf). Brose (1989) hat in seiner Arbeit den Begriff der Alltagszeit bewußt eingesetzt, um “bei der Erhebung der Temporalstruktur (in den Interviews zur biographischen Zeitperspektive im täglichen Erleben und Handeln F. B-A.) die Gegenüberstellung ‘Arbeitszeit’ versus ‘Freizeit’ zu unterlaufen, (...). Dahinter stand die Absicht, die Zeit nach der Arbeit nicht schon durch die gewählten Begriffe zur ”freien“ Zeit zu machen.” (Brose 1989: 196) Dies verweist auf den zweiten Aspekt, der meines Erachtens den Gebrauch des Begriffes Alltagszeit auch in dieser Arbeit notwendig erscheinen läßt. Der Begriff des Alltags verweist darauf, daß das Handeln des einzelnen zugleich strukturell bedingt (constraints) und eine relativ eigenständige Auseinandersetzung mit den vorgefundenen Strukturbedingungen darstellt. D. h., der einzelne handelt in aktiver Auseinandersetzung mit den zeitlichen Strukturbedingungen seiner Lebenswelt. “Alltagsleben konstituiert sich im Schnittpunkt von gesellschaftlich allgemeinen Strukturen und Prozessen einerseits, subkulturellen und individuell-biographischen Besonderungen andererseits.” (Scherr, A. 1991: 42) Mit der Wahl des Begriffes Alltagszeit soll methodisch der gleichzeitigen Dualität von Struktur (Makoebene) und aktiver Handlung (Mikroebene) wie sie im “Constrained-Choice-Ansatz” (Franz 1986) herausgearbeitet wurde, entsprochen werden (vgl. Kapitel 7).

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  4. Vgl. DIFU-Projektgruppe (1988:67); Agricola (1990:69)

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  5. Die Datenbasis für die wöchentliche Arbeitszeit beruht auf Angaben der Selbsteinschätzung der Befragten; für die durchschnittlichen Freizeitwochenstunden wurden die Angaben des GfK-Freizeitmonitors 1986 genutzt. “Auch ohne Berücksichtigung der Urlaubsfreizeit (...), hat somit die Alltagsfreizeit auch für Erwerbstätige die Erwerbszeit überholt, zumindest gleichgezogen”. (Gross/Garhammer/Eckart 1988: 9)

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  6. Der Sportboom, die Fitnessorientierung, aber auch die größere kulturelle und soziale Interessiertheit sind Ausdruck einer Lebenseinstellung, die die arbeitsfreie Zeit nicht als die bloße Abwesenheit von (Erwerbs)Arbeit versteht,sondern als Freiraum zur aktiven Gestaltung des eigenen Lebens. “(Henckel et. al. 1989: 114) ”Von 1960 bis 1986 fand für den Durchschnitt aller Arbeitnehmer in etwa eine Verdoppelung des Urlaubsanspruchs statt, nämlich von 17 Werktagen pro Jahr (= knapp drei Wochen) auf fast sechs Wochen (29 Arbeitstage bei fünftägiger Arbeitswoche), für 94% der tariflich erfaßten Arbeitnehmer gilt mittlerweile ein Anspruch auf einen mindestens fünfwöchigen Jahresurlaub“ (Hinrichs 1988: 97).

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  7. Das durchschnittliche Arbeitsvolumen umfaßt die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden unter Berücksichtigung von tarifvertraglichen Änderungen der Arbeitszeit, Urlaubszeiten, krankheitsbedingte Ausfälle, Teilzeitarbeit und Mehrarbeit.

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  8. Nun umfaßt die normale Erwerbsarbeitszeit (zuzüglich eventueller Mehrarbeitsstunden) nicht die gesamte erwerbsgebundene Zeit. Hinzuzurechnen sind die Wegzeiten, die unbezahlten Arbeitspausen, die Zeiten für berufliche Fortbildungsaktivitäten und auch die persönlichen Rüstzeiten.“ (Offe/Heinze 1990: 23)

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  9. Offe/Heinze ( 1990: 23) in Anlehnung an Angaben von U. Kramer/U. Lakemann 1987: Entwicklungen der erwerbsgebundenen und erwerbsfreien Zeit in der Bundesrepublik Deutschland nach 1950. (Unveröffentlichter) Entwurf des Abschlußberichts für Teil 1 des Forschungsprojektes “Freizeitpolitik” im Auftrag des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Manuskript, Bielefeld, S. 24.

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  10. Die Mitarbeiter der DIFU-Projektgruppe haben darauf verwiesen, daß die beruflichen Fortbildungszeiten immer wichtiger werden und daß diese zunehmend außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit stattfinden: “..., der strukturelle Wandel im Wirtschafts-und im Arbeitsleben kann zunehmend weniger von den Generationen getragen werden, die nach ihrer Ausbildung neu ins Erwerbsleben treten. Fortbildung und lebenslanges Lernen erhalten auf diese Weise ein bisher noch nie gekannten Stellenwert. Dabei wird von Experten bezweifelt, daß die Weiterqualifikation ”on the job“ erfolgen kann. Das heißt, es müssen immer stärker formelle Fortbildungsphasen in das Berufsleben eingebettet werden. Um diese Probleme der Fortbildung zu lösen, werden bereits Fortbildungstarifverträge diskutiert, die vorsehen, daß zumindest ein Teil der aus der Arbeitszeitverkürzung gewonnenen Zeit in Fortbildung investiert wird. Zwischen 1979 und 1982 stieg die Zahl der Teilnehmer an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen von 3,3 Mio. auf 4,2 Mio., wuchs also um 27%. (Difu-Projektgruppe 1988: 80)

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  11. Es ist selbstverständlich, daß der Faktor “Teilnahme am Erwerbssystem” besonders die individuelle Zeitallokation bestimmt. So haben Rentner natürlich mehr Freizeit als Berufstätige. Für die Gruppe der Arbeitslosen gilt, daß der Verlust der Erwerbsarbeit in der persönlichen Wahrnehmung nicht als Freizeit erscheint, sondern als Zerstörung der (Frei)Zeit. Für die Gruppe der berufstätigen Mütter gilt, daß ihre Freizeitsituation speziell ist, da sie im Grunde an zwei Arbeitsbereichen teilnehmen: ihre Freizeit bestimmt sich durch Berufs-und Hausarbeitszeiten. Ebenso verdienen, wie noch gleich zu zeigen sein wird, die Haushalte mit zwei Berufstätigen an Beachtung: ihre Freizeitsituation kann, wenn die Betreuung von Kindern hinzukommt, sehr angespannt sein (vgl. DIFU-Projektgruppe 1988: 73/74).

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  12. Die Freizeitstundensumme ist ein Konstrukt, das die Entwicklung der arbeitsfreien Zeit mit der quantitativen Bevölkerungsentwicklung und der Veränderung ihres demographischen Aufbaus verknüpft.“ (Henckel et al. 1989: 116)

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  13. Daß Formen der Arbeitszeitregelung, insbesondere der 8-Stunden-Tag, auf eine längere Tradition zurückblicken können, hat Deutschmann (1982) herausgearbeitet: Das Handwerk - in seiner zunftmäßigen Arbeitsorganisation - kannte arbeitszeitliche Autonomie und eine Beschränkung der täglichen Arbeitszeit (als Mittel der Konkurrenzbeschränkung). Die Geschichte des Kampfes um den Normalarbeitstag geht auf die Gruppe der zunftmäßig organisierten, qualifizierten Handwerker zurück. Der 8-Stunden-Tag wurde schließlich 1918/19 von der Arbeiterbewegung durchgesetzt. Das macht es verständlich, daß der 8-Stunden-Tag im gesellschaftlichen Verständnis als quasi natürliche Größe wahrgenommen wird, von der es jedoch immer zum Teil erhebliche Abweichungen gegeben hat.

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  14. Auch die Arbeit von Müller-Wichmann (1984) ist unter erstmaliger Berücksichtigung des qualitativen Moments der “Zeitsouveränität” der Ungleichheit im Zugang zu Freizeitchancen gewidmet.

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  15. Von Normalität und Normalisierung zu sprechen, impliziert immer auch, von gesellschaftlichen Selektions-, je nachdem Ein-oder Ausgrenzungsprozessen, zu sprechen. Sofern es eine gesellschaftliche Instanz gibt, die das Normale zu definieren und die damit getroffene Selektion zu exekutieren in der Lage ist, haftet dem Normalen Herrschaftliches an“ (Mückenberg 1987: 115).

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  16. Es sind vor allem die Frauen zu nennen, die nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Arbeitszeitflexibilisierung streben.

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  17. In Kapitel 2 ist theoretisch erarbeitet worden, daß zeitliche Normierungen immer zulasten einer Gruppe und zugunsten einer anderen Gruppe, der “Zeitnormbenefiziare” gehen. Zeitnormbenefiziare sind hier in der Regel die Arbeitgeber, die das Reglement der Arbeitszeitflexibilisierung weitgehend bestimmen.

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  18. OIk und Mitarbeiter (1979) haben sehr kritisch die Frage gestellt, “inwiefern die spezifische Funktionsweise von Arbeitsmärkten eine Erweiterung zeitlicher Souveränität der Arbeitskraftanbieter überhaupt zuläßt” (01k et al. 1979: 153). Sie stellen mit dieser Frage das gewerkschaftliche Programm der Re-Qualifizierung der Lebenszeit durch mehr individuelle “Zeitsouveränität” grundsätzlich in Frage und zwar aufgrund der oben beschriebenen generellen Interessens-und Machtunterschiede zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Folgt man den Überlegungen von Olk und Mitarbeitern, die vom Machtgefälle zwischen Kapital und Arbeit ausgehen, werden die Grenzen des Konzepts “Zeitsouveränität”, in seiner Bedeutung als absolute Souveränität über eigene Lebenszeit, deutlich. Solch ein absoluter Begriff von “Zeitsouveränität” würde bedeuten, “daß die Entscheidungsbefugnis über Zeitpunkt und Dauer des Arbeitskraftangebots bei der einzelnen Arbeitskraft liegt, sie impliziert damit die Möglichkeit zur Realisierung der Alternative des Nicht-Verkaufs von Arbeitskraft”. (01k et al. 1979: 165) Daß unter den Voraussetzungen strukturbedingten Mangels von Erwerbsarbeit in entwickelten Industriegesellschaften die Mehrzahl der Arbeitnehmer sich nicht in die Lage versetzt sieht, ihre Arbeitskraft auch nur teilweise dem Arbeitsmarkt vorzuenthalten, verdeutlicht, daß die Realisierung von Zeitsouveränität nur eine relative sein kann

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  19. Bezahlte Überstunden leisten vor allem Vorarbeiter und Werkmeister sowie höhere und leitende Angestellte (vgl. DIFU-Projektgruppe 1988: 76).

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  20. In Anschluß an oben angestellte Überlegungen zum strukturellen Machtgefälle zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erscheint es mir sinnvoller, von mehr oder weniger großen Mitspracherechten der Arbeitnehmer über Arbeitszeitgestaltung zu reden und nicht wie Seifert (1990), von einer alleinigen Verfügungsgewalt an den Extrempolen des Kontinuums auszugehen. Wenn eine alleinige Verfügungsgewalt über Arbeitszeit besteht, dann von Seiten der Arbeitgeber.

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  21. Weidinger/Hoff ( 1985: 132) gehen davon aus, daß trotz zunehmender Differenzierung von Arbeitszeitregelungen (Flexibilisierung der Arbeitszeitlage und -dauer) die Vollzeitarbeit (d. h. ein zum Lebensunterhalt ausreichendes Vollzeitarbeitsverhältnis sei es mit 40 oder 38 Stunden) ihre dominierende Stellung behält. D. h., es sind größere Veränderungen der Arbeitszeitlage denn bei der Arbeitszeitdauer zu erwarten.

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  22. Zum Vergleich: “...zwei Drittel der Beschäftigten arbeiten 40 Stunden; 16 v. H. arbeiten ständig mehr, 12 v. H ständig weniger.”(Frerichs, J./Koch, K./Ulber, J./Rahmenbedingugen betrieblicher Arbeitszeitpolitik, Institut zur Erforschung sozialer Chancen, Arbeitsmaterialien Nr./ Köln 1985) zitiert nach Bosch: 1986 WSI Mitteilungen 3)

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  23. Brinkmann, Ch. et al., 1986: Überstundenentwicklung, Strukturen, Bestimmungsgrößen S. 36 in: BeitrAB, Nürnberg; zitiert nach Seifert 1987: 734.

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  24. Nach Angaben von Seifert (1991a: 167ff) hat sich die Wochenendarbeit folgendermaßen entwickelt: Arbeiteten 1975 16,4 v.H. Beschäftigte an Sonntagen, waren es 1989 17,8 v. H. Beschäftigte.

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  25. Wählbarkeit bedeutet, daß die Beschäftigten - zumeist über mehrere Jahre hinweg - die Möglichkeit zugesprochen bekamen, ihre Arbeitzeit-Entscheidung revidieren und eine andere Form der Arbeitszeit wählen zu können.

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  26. Die Einrichtung von Zeitkonten ermöglicht es den einzelnen Arbeitnehmern, die vereinbarte monatliche Soll-Arbeitszeit um normalerweise maximal 10 Stunden zu unter - und bis zu 20 Stunden zu überschreiten. Der Ausgleich von Zeitguthaben oder -defiziten erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats (Schmidt 1991: 42 ). D. h. die Gleitzeitregelungen sind chronologische Abweichungen vom Normalarbeitsverhältnis. In der Regel werden tarifvertragliche Rahmenbedingungen (Wochen-

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  27. In der Regel müssen sich die Arbeitnehmer zur Regelung ihrer freien Tage mit dem Vorgesetzten und/oder den Kollegen absprechen.

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  28. Nur 2% aller abhängig erwerbstätigen Männer gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach, bei den Frauen sind dies deutlich mehr als ein Drittel (38,9%)“ (Büchtemann/Schupp 1986: 10).

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  29. Vernachlässigt habe ich in diesem Zusammenhang jegliche Überlegungen zur zeitlichen Verdichtung der Arbeitstätigkeit selbst.

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Benthaus-Apel, F. (1995). Zeitliche Rahmenbedingungen des Alltagshandelns durch die strukturellen Bedingungen der Erwerbsarbeitszeit. In: Zwischen Zeitbindung und Zeitautonomie. DUV: Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14519-6_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14519-6_5

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