Zusammenfassung
Wir haben aus der Diskussion gelernt, daß Gefühle aus psychologischer Sicht Anmutungscharakter tragen. So lassen Sie mich zunächst einer Anmutung Ausdruck geben, daß nämlich gerade das, was heute vormittag in der Diskussion zum Ausdruck kam, eine wesentlich größere Anschlußfähigkeit zu den verschiedensten Disziplinen hin beinhaltete als manches, was wir in den Papieren selbst lasen und auch in den ersten Tagen vorgetragen haben. Ich habe den Eindruck, daß die analytische Auflösung dieses „sogenannten Rechtsgefühls“ in eine Vielzahl von auch real unterscheidbaren Phänomenen gleichzeitig zu einer Verdeutlichung geführt hat, wie Herr Weimar zu Recht betont hat.
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Kaufmann, FX. (1985). Abschließende Bemerkungen. In: Lampe, EJ. (eds) Das sogenannte Rechtsgefühl. Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie, vol 10. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14478-6_20
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-11720-1
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