Zusammenfassung
Das Denken über Demokratie verharrte bis weit in die Neuzeit im Bannkreis der Deutung, die der Volksherrschaft in der Polis der griechischen Antike vor allem in der aristotelischen Staatsformenlehre zuteil wurde. Demokratie blieb zunächst fast ausschließlich ein Wort der Gelehrtensprache, obendrein eines, das selten Verwendung fand. Wenn man es verwendete, überwog Skepsis oder zumindest beträchtliche Distanz zur Demokratie. Existenzberechtigung wurde ihr allenfalls als Teil einer Mischverfassung eingeräumt. Sofern der Begriff Demokratie überhaupt auf Gemeinwesen angewandt wurde, geschah dies für die politischen Ordnungen, die in Holland, in der Schweizer Eidgenossenschaft, in einzelnen deutschen Stadtrepubliken und in den nordamerikanischen Siedlerkolonien entstanden. Weithin verstand man unter Demokratie bis ins 19. Jahrhundert eine Regierungsform oder Staatsverfassung, die sich nur für Kleinstgemeinwesen eignet, nicht für große Flächenstaaten. Auch hierin folgte man dem überlieferten Verständnis von Demokratie als Volksversammlungsherrschaft in überschaubaren Stadtstaaten. Nach wie vor definierte man Demokratie hauptsächlich als Direktdemokratie.
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Schmidt, M.G. (1995). Die Idee der „gemäßigten Demokratie“: Montesquieu. In: Demokratietheorien. Uni-Taschenbücher, vol 1887. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14476-2_3
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