Zusammenfassung
In den vormodernen Theorien hatte man Demokratie als unmittelbare Volksherrschaft definiert. Vollbürger war dieser Auffassung zufolge, wer an der Erörterung öffentlicher Angelegenheiten und an der Entscheidung über sie teilnahm (Held 1992). In großen Flächenstaaten ist dieses Demokratiemodell nicht praktikabel; will man sie dennoch demokratisch verfassen, ist der Einbau repräsentativdemokratischer Einrichtungen unabdingbar. Das schließt direktdemokratische Institutionen nicht aus, wenngleich T. Jeantets Gleichsetzung moderner Demokratie mit Direktdemokratie übertrieben ist (Jeantet 1991: 205 ff.). Ob direktdemokratische Institutionen zum Zuge kommen und — wenn ja — in welchem Umfang, hängt von zahlreichen Faktoren ab.
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Schmidt, M.G. (1995). Direktdemokratie. In: Demokratietheorien. Uni-Taschenbücher, vol 1887. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14476-2_18
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14476-2_18
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