Zusammenfassung
Das Geheimnis war oben181 bestimmt worden als Kommunikationsmodus, durch den aktuelle oder potentielle Mitteilungen qualifiziert werden. Das besondere dieser Qualifizierung im Vergleich zu anderen Modalisierungen ergab sich darin, daß der Modus des Geheimnisses den Kommunikationspartnern die Information ermöglicht, daß ihnen im gemeinsamen Kommunikationskontext relevante, vom Geheimhaltenden aktualisierte Bewußtseinsinhalte absichtlich vorenthalten und in ihrer Möglichkeit der Information für sie negiert werden. Ferner wurde deutlich, daß der Strategie der Geheimhaltung eine Entscheidung über den Informationscharakter der Geheimhaltung zugrundeliegt und den jeweiligen Mitteilungen zeitlich vorgeordnet ist. In dieser Entscheidung wird darüber befunden, ob die Tatsache der Geheimhaltung als Mitteilung oder Nichtmitteilung qualifiziert werden soll. Unabhängig davon, wie diese Entscheidung im Einzelfall ausfällt, impliziert die Geheimhaltung auf Seiten des Geheimhaltenden eine Reflexivität der Modalisierung. Während im Falle der einfachen Geheimhaltung das Geheimnis auf der reflexiven Ebene als mitteilbar bzw. als Mitteilung modalisiert wird und somit über die Negation von Mitteilungen informiert, wird im Falle der reflexiven Geheimhaltung eben diese Möglichkeit der Mitteüung einer Negation als solche negiert. Insofern die Negation auf sich selbst angewandt wird, impliziert die reflexive Geheimhaltung also eine Reflexivität der Negation.
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Anmerkungen
Siehe oben, S. 19 ff.
Vgl. Luhmann (1971 a), S. 35.
Hierzu vgl. Luhmann (1971 c), S. 2 ff.
Das schließt den funktional äquivalenten Fall einer Unsicherheitsabsorption durch Mißtrauen nicht aus; dazu vgl. oben, S. 74. Gelegentlich kann in einfachen Systemen Systemvertrauen auch von der Aktualisierung anderer Möglichkeiten entlasten und die Kontingenz des Erlebens verringern: Die Möglichkeit, daß der behandelnde Arzt gar keine Approbation besitzt, sondern sich seine Kenntnisse und Fertigkeiten lediglich als Krankenpfleger angeeignet hat, ist zwar ebenso wenig ausgeschlossen wie die, daß der Aushilfspostbote in den Ferien gar kein Student ist, sondern in erster Linie die Möglichkeiten für einen Einbruchsdiebstahl erkundet; auf die Aktualisierung dieser Möglichkeiten kann jedoch in der Regel verzichtet werden, weil sich für den Enttäuschungsfall auf die Wirksamkeit dafür vorgesehener Sanktionen vertrauen läßt.
„Erwartungsenttäuschungen (sind) ein wichtiger Anlaß zur Ausbildung von Reflexiwer-hältnissen.” Luhmann (1966 c), S. 2 f.
Dazu vgl. wiederum Luhmann (1966 c).
Zur Täuschung und Lüge siehe ausführlicher den folgenden Abschnitt S. 88 ff.
Hierzu vgl. Schütz (1959).
Vgl. Luhmann (1971 a), S. 44 f.
Luhmann (1971 c), S. 8; zur Unterscheidung von Erleben und Handeln vgl. ders. (1971 a), S. 31 ff., 75 ff.
Luhmann (1968 a), S. 63.
Daß andererseits die reflexive Geheimhaltung Hand in Hand mit einer Verringerung von Handlungsmöglichkeiten geht, daß nämlich die Geheimhaltung einer Geheimhaltung notwendig zugleich auch wieder den Verzicht auf Handlungsmöglichkeiten impliziert, darf nicht übersehen werden.
Zur Reflexivität der Darstellung vgl. Luhmann (1966 c), S. 10 ff.
Auch eine einfache Geheimhaltung bedeutet insofern eine Täuschung, als ihr geheimgehaltener Sinn zugrundeliegen kann; zwar verheimlicht der Geheimhaltende nicht, daß er einen divergierenden Sinn aktualisiert, soweit die Geheimhaltung jedoch erfolgreich ist, bleibt dieser Sinn jedoch der Aktualisierung durch andere entzogen.
Vgl. Bateson u. a. (1969), S. 13.
Gewißheit der Irrelevanz divergierender Sinnaktualisierungen bzw. die Negation ihres manipulativen Charakters auf seiten des Interaktionspartners ist dafür ausreichend, weil die Möglichkeit anderweitiger, der Wahrnehmung des anderen entzogener Sinnaktualisierungen sich in gemeinsamen Handlungssituationen nie mit Gewißheit wird ausschließen lassen und sich in der Regel auch nicht störend auf das gemeinsame Handeln auswirken muß; als ein Beispiel für derartige divergierende Sinnaktualisierungen vgl. Schatz-man/Strauss(1955).
Die Retention muß, wie Stok es ausdrückt, einen Überbau erhalten; siehe Stok (1929), S. 17. — Zu einer Soziologie der Lüge siehe allgemein Geiger (1968), S. 23 ff., Plaut (1927 c), Ross (1926), S. 560 ff., Simmel (1908 a), S. 340 ff., Stern (1909), Thurnwald (1927), Weinrich (1966).
Im Unterschied zu einer auf reziproker Wahrnehmung beruhenden Kommunikation bedeutet die Sprache eine Selektivitätsverstärkung; sie erlaubt, Sinn „zum Inhalt von Bewußtseinsprozessen” zu machen; Sinn kann so „die Selektivität von Sinn noch regulieren”; Luhmann (1971 a), S. 43 f.
Vgl. Luhmann (1968 a), S. 65.
Siehe Berger (1969), S. 166.
Stok (1929), S. 49 weist darauf hin, daß der Täuschende wohl über die Fakten täuschen kann, nicht aber über deren formal-logische Verknüpfung, „Das Lügengewebe ist kausal angeordnet, es ist ein Kausalgewebe.” Vgl. auch Aubert (1965), S. 89.
Vgl. Stok (1929), S. 47 ff.; zum ‚Spiel ohne Ende’ siehe Watzlawick u. a. (1969), S. 216 ff.
Zur Notwendigkeit des Gedächtnisses für die Täuschung vgl. Goffmann (1967 a), S. 83 f., Strauss (1968), S. 31 ff.
Dazu vgl. Stok (1929), S. 34 f.
Das zeigen Berger/Kellner (1965) beispielsweise recht deutlich für den Fall der Ehe und der sich in ihr vollziehenden Interpretation der Vergangenheit im Prozeß der Wirklichkeitskonstruktion der Partner.
Kommt es aufgrund eines Verdachtes zu einem Verfahren gegen den Täuschenden mit dem Ziel, ihn der Täuschung zu überführen, so bedeutet das für den Täuschenden einen erheblichen Komplexitätszuwachs: Zusätzlich zu seiner eigenen verheimlichten Vergangenheit sowie der gewählten täuschenden Darstellung muß der Täuschende dann nämlich noch als dritte Vergangenheit die Geschichte des Verfahrens gegen sich selbst kontrollieren; zur Komplexität des Verfahrens siehe allgemein Luhmann (1969 j), S. 38 ff. — In diesem Kontext auch S. 44, 93.
Weinrich (1966), S. 38, vgl. Goffman (1967 a), S. 96, Henslin (1968), S. 143; daß andererseits auch Täuschung durch Affirmation möglich ist, zeigt z. B. Modelmog (1970), S. 44 ff.
Vgl. Luhmann (1968 a), S. 62.
Als Beispiel für die NichtZurechenbarkeit von Täuschungsfolgen siehe etwa Modelmogs -(1970), S. 46 — Hinweise auf die Losverteilung der öffentlichen Hochzeiten in Piatons ‚Staat’. Die Verantwortlichen des Staates entziehen sich der Rechenschaft dadurch, daß niemand weiß, daß sie — und nicht wie allgemein verkündet Fortuna — es sind, die die Ehepartner auswählen. — Vgl. ferner Scott/Lyman (1968 a), S. 48, Plaut (1927 c), S. 485, Goffman (1969), S. 58, Glaser/Strauss (1965 a), S. 240 ff.
Vgl. Luhmann (1968 a), S. 62.
Vgl. Simmel (1908 a), S. 342 f.
Vgl. Luhmann (1969 c), Scott/Lyman (1968 a).
Zur Zerbrechlichkeit des Vertrauens vgl. auch Luhmann (1968 a), S. 27 f. — Der Lüge kommt in sozialen Kontakten eine Schwellenfunktion zu; während die gemeinsame Vertrauensgrundlage gegenüber einem nicht allzu genauen Umgehen mit der Wahrheit indifferent ist, wird diese durch eine explizite Lüge doch stark in Frage gestellt; zum Begriff der Schwelle vgl. auch ausführlicher ebda., S. 71.
Vgl. Luhmann (1968 a), S. 62, Plaut (1927 c), S. 485. — Daß die Täuschung keineswegs ein Privileg des homo sapiens ist, dazu siehe etwa Wickler (1969), S. 27.
Selbst bei verheimlichten Gedanken ist nicht immer auszuschließen, daß der Geheimhaltende durch sein unbewußtes Verhalten den Kommunikationspartnern mehr Aufschluß über sich selbst und seine Aktualisierungen gibt, als er zu geben bereit ist.
Vgl. Luhmann (1968 a), S. 64 ff.
Vgl. Luhmann (1968 a), S. 22.
Luhmann (1968 a), S. 31
Vgl. Luhmann (1968 a), S. 32
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Sievers, B. (1974). Reflexive Geheimhaltung. In: Geheimnis und Geheimhaltung in sozialen Systemen. Studien zur Sozialwissenschaft, vol 23. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14422-9_5
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