Zusammenfassung
Gesetzgebung ist Entscheidung, und zwar Reehtsanwendung wie Rechtssetzung. Gesetzgebungswissenschaft sollte dementsprechend als Entscheidungswissenschaft konzipiert sein. Bevor sie als normative Entscheidungswissenschaft entwickelt werden kann, ist die Einsicht in empirische Strukturen wichtig, damit sie nicht empirisch gehaltlos oder gar fehlgeleitet wird. Ausgehend von dieser Annahme ist der folgende Beitrag um empirisch-deskriptive Vorarbeiten bemüht, und zwar zu einem Teilproblem: Wie steht es mit den realen Möglichkeiten einer Politikberatung im parlamentarischen Gesetzgebungsraum?
Notwendig ist eine Anmerkung über die Gewinnung des Materials. Die Fallanalyse gilt der Arbeit einer Kommission, der ich als Mitglied angehört habe. Ich habe in ihr mit dem Ziel mitgearbeitet, die Analyse inhaltlich zu beeinflussen, nicht etwa mit der Absicht, später über die Verfahrensweisen, Strategien u.ä. zu berichten. Dementsprechend ist die folgende Darstellung nicht das Ergebnis einer systematisch geplanten und durchgeführten teilnehmenden Beobachtung, sondern der Versuch, einige Beobachtungen nachträglich zu skizzieren. Die der Analyse zugrunde gelegten Beobachtungen habe ich unmittelbar nach der Arbeit festgehalten und die entsprechenden Dokumente aufbewahrt. Wegen der aus der eigenen Mitarbeit resultierenden Befangenheit habe ich die Auswertung selbst allerdings erst nach großem zeitlichen Abstand begonnen. Die gleichwohl fortbestehende Befangenheit nötigt mich zur Zurückhaltung, insbesondere zu dem Verzicht, die eigene Rolle und eigene Strategien zu thematisieren oder gar einen Saldo des Erfolgs oder Mißerfolgs eigener Initiativen zu ziehen. Es werden nur einzelne — mir typisch erscheinende — Beobachtungen wiedergegeben. Nicht alle solche Beobachtungen lassen sich dokumentarisch belegen. Auch werde ich bemüht sein, Vertraulichkeitsobliegenheiten und Persönlichkeitsschutzgebote zu respektieren. Ich hoffe jedoch, daß die Darstellung auch so genügend Plausibilität gewinnt.
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Anmerkungen
P. Noll, Gesetzgebungslehre, Reinbek 1973, S. 55, 59 ff. S. ferner W. Maihofer, Der Beitrag der Wissenschaft zur Vorbereitung von Gesetzen, in: W. Maihofer u.a., Theorie und Methoden der Gesetzgebung, Frankfurt/M. 1983, S. 9 ff., 10; W. Bruder, Sozialwissenschaften und Politikberatung, Opladen 1980, S. 16 ff.; O. Weinberger, Rechtspolitische Institutionenanalyse, in diesem Band. Stellvertretend für viele stehe hier die Einschätzung von P.v. Oertzen, Das Verhältnis von Wissenschaft und Politik aus der Sicht des Politikers, Politische Vierteljahresschrift 1978, Sonderheft Nr. 9: ”Die Wissenschaft ist die größte und entscheidende Produktivkraft unserer Gesellschaft”.
Die Art der Rezeption im einzelnen ist jedoch wenig erforscht, s. Bruder (Anm. 1), S. 11 f.; J. Krüger, Wissenschaftliche Beratung und sozialpolitische Praxis, Stuttgart 1975,
U. Beck/C. Lau, Die ”Verwendungstauglichkeit” sozialwissenschaftlicher Theorien: Das Beispiel der Bildungs- und Arbeitsmarktforschung, in: U. Beck (Hrsg.), Soziologie und Praxis, Sonderband 1, Soziale Welt, Göttingen 1982, S. 369 ff.
S. auch B. Giesen/W. Schneider, Von Missionaren, Technokraten und Politikern. Deutungsmuster als Determinanten der Interaktion von Wissenschaftlern und Praktikern, Soziale Welt 1984, S. 458 ff.; V. Gessner, Rechtssoziologie und Rechtspraxis. Zur Rezeption empirischer Rechtsforschung, Soziale Welt 1984, S. 480 ff., 499.
Zu ihm vgl. z.B. U. Beck/W. Bonß, Soziologie und Modernisierung. Zur Ortsbestimmung der Verwendungsforschung, Soziale Welt 1984, S. 381, 398; C. Lau, Soziologie im öffentlichen Diskurs. Voraussetzungen und Grenzen sozialwissenschaftlicher Rationalisierung gesellschaftlicher Praxis, Soziale Welt 1984, S. 407, 411 ff.; vgl. auch Gessner (Anm. 4), S. 499; C. Offe, Sozialwissenschaften zwischen Auftragsforschung und sozialer Bewegung, in: Beck (Anm. 3), S. 107 ff., 108, 111.
Beck/Lau (Anm. 3), S. 392.
V. v. Thienen, Technischer Wandel und parlamentarische Gestaltungskompetenz — Das Beispiel der Enquete-Kommission, Manuskript 1985, S. 14, s. auch S. 18.
Vgl. Lau (Anm. 5), S. 409; Beck/Bonß (Anm. 5), S. 405.
Vgl. die kritische Einschätzung etwa bei V. Ronge/G. Schmieg, Restriktionen politischer Planung, Frankfurt/M. 1973, S. 52 ff.; V. Ronge, Kritische Analyse der Interaktion von Wissenschaft und Praxis am Beispiel der Arbeit der Projektgruppe ”Regierungs- und Verwaltungsreform”, in: Wissenschaftszentrum Berlin (Hrsg.), Interaktion von Wissenschaft und Politik, Frankfurt am Main/New York 1977, S. 227 ff. Gegen solche Analysen z.B. Bruder (Anm. 1), S. 28.
So etwa Maihofer (Anm. 1), S. 12.
Es gibt aber zunehmend auch Warnungen vor einer Überschätzung der wissenschaftlichen Rationalität, s. statt vieler Beck/Bonß (Anm. 5), S. 391.
S. etwa M. Dierkes, Technikfolgen-Abschätzung als Interaktion von Sozialwissenschaften und Politik — Die Institutionalisierungsdiskussion im historischen Kontext, in: H.H. Hartwich (Hrsg.), Politik und die Macht der Technik, Opladen 1986, S. 144, 158 f. Weitere Vorschläge bei C. Böhret/P. Franz, Die parlamentarische Technologiefolgenabschätzung: Funktionen, Probleme und Organisationsmodelle, in: H.H. Hartwich, (Anm. 12), S. 169, 172 f.
Zur Binnen- und Außenberatung der Politik vgl. statt vieler E.-H. Ritter, Perspektiven für die wissenschaftliche Politikberatung? Beobachtungen aus der Sicht der Praxis, in: J.J. Hesse (Hrsg.), Politikwissenschaft und Verwaltungswissenschaft, Opladen 1982, S. 458 ff., 460.
Eine instruktive Analyse gibt z.B. H. Schatz, Funktionsbedingungen und Konfliktsituationen verwaltungswissenschaftlicher Forschung und Beratung, dargestellt am Beispiel der Projektgruppe ”Regierungs- und Verwaltungsreform”, in: Wissenschaftszentrum (Anm. 9), S. 189 ff.
W. Kaltefleiter, Politik als Gestaltungschance. Anmerkungen zur Arbeit der Enquete-Kommission zur Verfassungsreform, in: Festschrift für Helmut Lemke, 1977, S. 124, 132, sieht in der Zusammensetzung von Enquete-Kommissionen ”ein Beispiel, wie das Zusammenwirken von Sachverstand und politischer Legitimation institutionalisiert werden kann.”
Zur Entstehungsgeschichte und den dabei verfolgten Zielen für die Einrichtung von Enquete-Kommissionen s. H. Schmittner, Die Enquete-Kommissionen des Bundestages. Erste Erfahrungen — Rechtliche Ausgestaltung eines neuen parlamentarischen Instruments für ”umfangreiche und bedeutende Sachkomplexe”, Zeitschrift für Parlamentsfragen 1972, S. 209 ff., 211 ff., 223 ff.; D. Rehfeld, Enquete-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland, in: K. Lompe/H.H. Rass/D. Rehfeld, Enquete-Kommissionen und Royal Commissions, Göttingen 1981, S. 183 ff.
Zur Notwendigkeit, materielle Problem- und Politikanalysen mit der Analyse binnenstruktureller Faktoren zu verbinden, s. z.B. F.W. Scharpf, Der Erklärungswert ”binnenstruktureller” Faktoren in der Politik- und Verwaltungsforschung, in: Hesse (Anm. 13), S. 90 ff., 92.
Zur umfangreichen Literatur vgl. V.v. Thienen, Technikfolgen-Abschätzung und sozialwissenschaftliche Technikforschung. Eine Bibliographie, Berlin 1983. Aus der neueren Literatur s. statt vieler C. Böhret/P. Franz, Technologiefolgenabschätzung durch das Parlament: Die ausländischen Vorbilder und der ”Leidensweg” der Institutionalisierung in der Bundesrepublik, Gewerkschaftliche Monatshefte 1985, S. 537 ff.
Näher dazu B. Mettler-Meibom, Breitbandtechnologie. Über die Chancen sozialer Vernunft in technoiogiepolitischen Entscheidungsprozessen, Opladen 1986, insbes. S. 394 ff.; J. Scherer, Telekommunikationsrecht und Telekommunikationspolitik, Baden-Baden 1985, S. 328 ff. m.w. Hinw. in FN 289; G. Vowe, Wissen, Interesse und Macht, Zf Parl 1986, S. 557 ff.
Zwischenbericht der Enquete-Kommission ”Neue Informations- und Kommunikationstechniken”, Bundestags-Drucksache 9/2442 v. 28.3.1983.
Trotz aller Kritik werden auch in der Literatur positive Einschätzungen formuliert, so durch B. Mettler-Meibom, Wer will, kann sich kundig machen. Zur Arbeit der ”Enquete-Kommission Neue Informationstechniken” (EKIK). Eine sozialwissenschaftliche Einführung, medium, Bd. 13 (1983), Heft 8, S. 11 ff., 16 (”Rang einer äußerst wichtigen Angelegenheit”); v. Thienen (Anm. 7), S. 10: ”Gemessen an seinen Entstehungsbedingungen, kann er (scil. der Zwischenbericht) als eine vergleichsweise beeindruckende Datensammlung bewertet werden”.
Zu dieser Diskussion s. Ronge/Schmieg (Anm. 9) und Ronge (Anm. 9) sowie J. Hirsch, Wissenschaftlich-technischer Fortschritt und politisches System, Frankfurt/M. 1970; C. Offe, Strukturprobleme des kapitalistischen Staates, Frankfurt/M. 1972; W.-D. Narr (Hrsg.), Politik und Ökonomie — Autonome Handlungsmöglichkeiten des politischen Systems, Sonderheft 6/1975 der PVS.
S. statt vieler z.B. Scharpf (Anm. 17), S. 92 f.
Reizvoll wäre es allerdings auch, die Bedeutung des personellen Faktors näher zu analysieren — etwa anhand der von Giesen/Schneider (Anm. 4), S. 462 ff. entwickelten Typologie.
Zur Beschreibung der Lage vgl. statt vieler Mettler-Meibom (Anm. 19).
Vgl. statt vieler H. Kubicek/A. Rolf, Mikropolis. Mit Computernetzen in die ”Informationsgesellschaft”, Hamburg 1985.
Vgl. statt vieler V. Hauff/F.W. Scharpf, Modernisierung der Volkswirtschaft. Technologiepolitik als Strukturpolitik, Frankfurt/M. 1975; Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Neue Informations- und Kommunikationstechniken und ihre gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen, Köln 1982; Der Bundesminister für Forschung und Technologie (Hrsg.), Technischer Fortschritt. Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Düsseldorf/Wien 1981; ders., Modernisierung der Volkswirtschaft in den 80er Jahren, Düsseldorf/Wien 1981.
Prototypisch P. Radunski, Wahlkämpfe. Moderne Wahlkampfführung als politische Kommunikation, München/Wien 1980, insbes. S. 60 ff.
E. Noelle-Neumann, Die Schweigespirale. Öffentliche Meinung — Unsere soziale Haut, München 1980.
Der Bund ist im Medienbereich nur sehr begrenzt zuständig, so insbes. nicht für die inhaltliche Seite des Rundfunks, s. BVerfGE 12, 224 ff.
Zu ihr s. Mettler-Meibom (Anm. 19), S. 396 ff.
Beschluß v. 8.4.1981, abgedr. in ”Zur Medienpolitik der Bundesregierung”, Bonn 1981, , S. 63 f.
S. die Zusammenfassung der Beschlüsse der Kabinettsitzungen v. 13.5. und 24.6.1981 zum Thema Medienpolitik in der in Anm. 32 zitierten Broschüre, S. 8 ff., 14.
Mettler-Meibom (Anm. 19), S. 399.
Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 10. Wahlperiode, S. 1140 ff.
Zur Systematisierung vgl. W. Steffani, Über die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, in: K. Klusen (Hrsg.), Parlamentarimus (1976), S. 249 ff., 268 f.
Wiedergegeben in EK-IuK (Anm. 20), S. 2.
Zu diesen und vielen anderen Fragen nimmt der Zwischenbericht Stellung, s. EK-IuK (Anm. 20), etwa das Inhaltsverzeichnis S. 5 f.
Getrennt nach Bestandsaufnahme und Ermittlung des Handlungsbedarfs, s. EK-IuK (Anm. 20), S. 3.
Von einer solchen Sichtweise ist die umfassende Analyse von Mettler-Meibom (Anm. 19) geprägt.
S. z.B. — statt vieler — die Äußerungen in EK-IuK (Anm. 20), S. 14 ff., 72 ff., 93. Besonders deutlich die auf S. 91 beschriebene CDU-Position: ”Dabei geht es längst nicht mehr um ein ’Ja’ oder ’Nein’ zu den neuen IuK-Techniken, sondern um die Frage: Kommt unser ’Ja’ zu den technischen Entwicklungen noch rechtzeitig, um die Bundesrepublik Deutschland nicht zu einer technologischen Museumsinsel verkümmern zu lassen?” An keiner Stelle des Berichts wird die entsprechende Diskussion der Literatur — und sei es nur als Bericht über mögliche Optionen — referiert. Statt dessen läßt der Bericht eine Reihe impliziter Vorentscheidungen im skizzierten Sinne erkennen, z.B. auch in Unterfragen, wie etwa der grundsätzlichen Befürwortung der Einführung der Glasfasertechnologie für private und geschäftliche Zwecke. Kritisch dazu z.B. Mettler-Meibom (Anm. 19), S. 399, 413 (unter Bezugnahme auf einen Vortrag des Verf. v. 15.2.1983).
Insofern liegen fast nur streitige Einschätzungen vor, s. z.B. EK-IuK (Anm. 20), S. 97 ff., 191 ff. m.d. Hinw. S. 13 f.
S. z.B. EK-IuK (Anm. 20), S. 91 f.
S. EK-IuK (Anm. 20), S. 8.
S. z.B. EK-IuK (Anm. 20), S. 90 ff.
S. z.B. die Analyse von Naschold, Politik und Produktion, in: Hartwich, (Anm. 12), S. 231.
S. dazu z.B. die Analysen von G. Teubner, so z.B.: Das regulatorische Trilemma. Zur Diskussion um post-instrumentale Rechtsmodelle, in: Quaderni Fiorentini 1984, S. 109 ff.; ders., Reflexives Recht. Entwicklungsmodelle des Rechts in vergleichender Perspektive, ARSP 1982, S. 13 ff. Zur Regulierungsdiskussion s. ferner S. Breyer, Regulation and its Reform, Cambridge, Mass. 1982.
Hier braucht nicht besonders betont zu werden, daß ein solches Verständnis über das Verhältnis von Politik und Wissenschaft höchst angreifbar ist. Es dürfte jedoch zumindest dem Selbstverständnis der meisten Parlamentarier entsprechen, die dementsprechend die in dieser Abhandlung beschriebenen Steuerungsmechanismen auch zur Sicherung der Zieldominanz einsetzen dürften.
S. EK-IuK (Anm. 20), S. 146 ff. einerseits und S. 154 ff. andererseits. (Dies sind schon wechselseitig aufeinander abgestimmte, auf einer gemeinsamen Vorlage eines der beteiligten Institute aufbauende Textfassungen).
S. z.B. EK-IuK (Anm. 20), S. 147.
S. z.B. EK-IuK (Anm. 20), S. 148 und im Kontrast dazu S. 154 (Leitsatz 2).
Kritisch zu diesem Vorgehen auch z.B. Mettler-Meibom (Anm. 19), S. 408.
Ergänzend sei angemerkt, daß der Rückgriff auf wissenschaftliche Theorien und Prognosen in der Praxis keineswegs allein deshalb ausgeschlossen ist, weil der entsprechende Ansatz kritikfähig ist (s. dazu Beck/Lau [Anm. 3], S. 376 f. m. Anm. 12 und S. 392).
Aus der neueren Literatur zur Gefahrenvorsorge vgl. nur etwa T. Darnstädt, Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge, Frankfurt/M. 1983; F. Hansen-Dix, Die Gefahr im Polizeirecht, im Ordnungsrecht und im technischen Sicherheitsrecht, Köln u.a. 1982.
S. z.B. BVerfGE 50, 290, 331 ff.; F. Ossenbühl, Die Kontrolle von Tatsachenfeststellungen und Prognoseentscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht, in: C. Starck (Hrsg.), Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, Band 1, 1976, S. 458 ff.; E.L. Nell, Wahrscheinlichkeitsurteile in juristischen Entscheidungen, Berlin 1983 (mit ausgiebigen Literaturnachweisen).
Zur Rechtsstellung s. L. Kissler, Der Deutsche Bundestag. Eine verfassungssystematische, verfassungsrechtliche und verfassungsinstitutionelle Untersuchung, Jahrbuch des öffentlichen Rechts 1977, S. 39, 80 ff., 81; H. Troßmann, Der Bundestag: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, Jahrbuch des öffentlichen Rechts 1979, S. 119 ff., 120.
Vgl. H. Steiger, Organisatorische Grundlagen des parlamentarischen Regierungssystems, Berlin 1972, S. 150; Kissler (Anm. 56), S. 81; Schmittner (Anm. 16), S. 220 f.
G. Kretschmer, Enquete-Kommissionen — Ein Mittel politischer Problemlösung? Tagungsbericht des Kongresses der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft (v. 4.–7.10.1982, Berlin), S. 261, 263 f.
Kretschmer (Anm. 58), S. 263.
S. Kretschmer (Anm. 58), S. 263.
S. dazu EK-IuK (Anm. 20), S. 3.
Dies wird in der Aufstellung der EK-IuK (Anm. 20), S. 9 ff. dokumentiert.
Dazu s. auch Mettler-Meibom (Anm. 19), S. 408.
Allerdings haben der Vorsitzende und die Geschäftsstelle sich geweigert, die ausdrücklichen Vorläufigkeitsvorbehalte — abgesehen von allgemeinen Aussagen (z.B. EK-IuK, (Anm. 20), S. 4) — besonders aufzunehmen. Audrückliche Vorbehalte wären auch bei den Feststellungen in den Bereichen Technik und Wirtschaft (EK-IuK, S. 14 ff., 35 ff.) notwendig gewesen, da diese zu Unrecht den Eindruck einer abschließend konsentierten Bestandsaufnahme erwecken.
Vgl. Kretschmer (Anm. 58), S. 268.
Kretschmer (Anm. 58), S. 268.
Dazu s. W. Zeh, Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages — Ein Gesetzgebungshilfsdienst? in: J. Rödig (Hrsg.), Theorie der Gesetzgebung, Berlin 1976, S. 173, 175 f. Zu den Rechtsfragen s. Kretschmer, Deutsches Verwaltungsblatt 1986, S. 927.
Zur Zusammensetzung s. EK-IuK (Anm. 20), S. 2.
Dies ist allerdings nicht unproblematisch, s. K. Schmittner, Bessere Rechtsgrundlagen für die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, Die öffentliche Verwaltung 1973, S. 694, 697.
Dazu sowie allgemeiner zu Funktionen von Enquete-Kommissionen vgl. L. Kassier, Die Öffentlichkeitsfunktion des Deutschen Bundestages, 1976, S. 246 ff.; T. Keller/H. Raupach, Informationslücke des Parlaments. Wissenschaftliche Hilfseinrichtungen für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente, Hannover 1970, S. 73 f.; Kretschmer (Anm. 58), S. 264 ff. m.w. Hinw.; Steiger (Anm. 57), S. 148; Rehfeld (Anm. 16).
Zur Bedeutung der Ministerialmitwirkung vgl. auch Kretschmer (Anm. 58), S. 269.
Hierzu wurde ausdrücklich eine Stellungnahme der Bundestagsverwaltung eingeholt, Reg.-Nr. I-54/81 v. 17.7.1981.
Zur Zusammensetzung s. EK-IuK (Anm. 20), S. 2 sowie E. Ackermann/J. Zerbel, ”Neue Informations- und Kommunikationstechniken”. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages in der neunten Wahlperiode, Zeitschrift für das Post- und Fernmeidewesen 1983, S. 14, 15 f.
Vgl. v. Thienen (Anm. 7).
Vgl. Mettler-Meibom (Anm. 19), S. 406 f.
Darüber wurde im November/Dezember 1982 ausführlich in der Tagespresse berichtet. S. z.B. ”Die Welt”, Nr. 280 v. 2.12.1982: ”Gutachter waren Schwarz-Schillings Partner”.
So z.B. als Anteilseigner des Hörfunksenders ”Neue Welle”. Die Auswertung eines Teils der Anbietergemeinschaften, die Rundfunklizenzen besitzen bzw. beantragt haben, hat ergeben, daß der Abgeordnete Linsmeier an mindestens 39 Anbietergemeinschaften in der Bundesrepublik beteiligt war (Auszählung von U. Paetzold).
S. Mettler-Meibom (Anm. 19), S. 406 f.
Dies gilt nicht als Fremdkörper in Enquete-Kommissionen, s. z.B. F. Schäfer, Enquete-Kommissionen. Stellung, Aufgaben, Arbeitsweise, 1976, S. 57 f.; vgl. auch Kretschmer (Anm. 58), S. 267. Diese Grundkonstellation ist übrigens keine Besonderheit von Enquete-Kommissionen; sie gibt es auch sonst bei der Hinzuziehung von Sachverständigen, s. z.B. Ritter (Anm. 13), S. 463.
Das Kommissionsmitglied Ratzke hat in einem Vortrag im Münchner Kreis am 28.1.1983 dazu ausgeführt: ”Die Sachverständigen selber sind wiederum unterschiedlich anfällig gegen die ständige implizite oder explizite Erwartung der ’Kollegen Politiker’ von derselben Bank, sachliche Bedenken hinsichtlich des Wunsches nach politischer Durchsetzung eines Vorhabens beiseite zu lassen”.
S. dazu die Hinweise oben in Anm. 3–8.
S. oben Anm. 33.
Der ”Staatsvertrag über Bildschirmtext” ist am 18.3.1983 abgeschlossen worden und am 1.9.1983 in Kraft getreten.
Selbst die Einschaltung des Postverwaltungsrats läßt in vielen Fällen zu wünschen übrig, s. dazu z.B. Scherer (Anm. 19), S. 475 f. und passim.
Angaben in EK-IuK (Anm. 20), S. 7.
Zu ähnlichen Einschätzungen vgl. H.-J. Mengel, Die Funktion der parlamentarischen Anhörung im Gesetzgebungsprozeß, Die öffentliche Verwaltung 1983, S. 226, 231 ff.; R. Nahrendorf, Hearings im Deutschen Bundestag, Die neue Gesellschaft 1968, S. 254, 256.
Zu entsprechenden Selektionen vgl. Mengel (Anm. 86), S. 233; Kretschmer (Anm. 58), S. 267.
Protokoll der 18. Sitzung v. 3.12.1982.
Verteilt wurde das Protokoll mit mehr als dreimonatiger Verspätung, nämlich auf der 20. Sitzung am 10.3.1983.
S. z.B. das Schreiben des Bundestagspräsidenten v. 12.3.1983.
So sind in Streitfällen über den protokollierten Inhalt die Tonbänder den Kommissionsmitgliedern nicht zugänglich gemacht worden. In der Folge mußte es bei den von der Geschäftsstelle protokollierten Inhalten bleiben.
S. etwa Schreiben der Abgeordneten Nobel v. 29.6.1984 und Dr. Hirsch v. 10.10.1984.
Schreiben des Vorsitzenden Linsmeier v. 21.8.1984.
Diese Weigerung wurde vom Referat Öffentlichkeitsarbeit des Bundestages ausgeführt und begründet.
So die Feststellung durch v. Thienen (Anm. 7), S. 10.
So H. Grossmann, Parlamentsrecht des Deutschen Bundestages, München 1977, Rdnr. 14.2 zu § 74a (a.F. d. GeschO BT).
In der entscheidenden Sitzung der Unterkommission ”Recht” v. 19.11.1982 kam es aufgrund verschiedener Verzögerungstaktiken nicht mehr zu Abstimmungen über Vorlagen zu Fragen des Gesundheitsschutzes bei Bildschirmarbeitsplätzen, zur Heimarbeit, zur Verarbeitung personenbezogener Informationen in Personalinformationssystemen, zu Persönlichkeits-, insbes. Datenschutzfragen und zu Fragen des grenzüberschreitenden Informationsaustausches und der internationalen Kommunikation.
S. dazu Protokoll der 11. Sitzung der Unterkommission ”Recht” v. 19.11.1982.
S. die Darstellung in EK-IuK (Anm. 20), S. 10 ff.
Zu Typen der Verhaltensmöglichkeiten von Sachverständigen in Enquete-Kommissionen s. G. Vowe/V.v. Thienen, Problembearbeitung durch Enquete-Kommissionen. Zum Verhältnis von problembezogenem Wissen und politischem Kalkül, Referat auf dem 16. Wissenschaftlichen Kongreß der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft, Manuskript, Bochum 1985.
Dies ist nicht notwendig in Enquete-Kommissionen so. S. demgegenüber das Verhalten der Sachverständigen in der ersten Enquete-Kommission ”Zukünftige Kernenergie-Politik”, dazu s. z.B. D. Rehfeld, Die Enquete-Kommission Zukünftige Kernenergie-Politik, Gegenwartskunde 1981, S. 249, 269.
Vgl. das Motto ”Wertfreie Beratung ist wertlose Beratung”, dazu K. Lompe, Politische Wissenschaft und politische Planung, in: Die Mitarbeit 1968, S. 23 ff.; Schatz (Anm. 14), S. 209 f.
Vgl. H. Friedrich, Staatliche Verwaltung und Wissenschaft, 1970, S. 282 f.
So z.B. G. Simmel, Soziologie, 5. Aufl. 1968, S. 250.
Instruktiv zur Bedeutung des politischen Kompromisses H. Schulze-Fielitz, Der politische Kompromiß als Chance und Gefahr für die Rationalität der Gesetzgebung, in diesem Band.
A. Zerdick, Ökonomische Interessen und Entwicklungslinien bei der Durchsetzung neuer Informations- und Kommunikationstechniken, Rundfunk und Fernsehen 1982, S. 478 ff.
EK-IuK (Anm. 20), S. 2 zählt die Reisen auf.
S. EK-IuK (Anm. 20), S. 229 f., A 54.
EK-IuK (Anm. 20), S. 3.
Über begrenzte Erfolge wissenschaftlicher Politikberatung allgemein z.B. H. Flohr, Rationalität und Politik, Bd. 1, Neuwied/Berlin 1975, S. 75 ff.; Gessner (Anm. 4); Schatz (Anm. 14); Rehfeld (Anm. 16).
Lau (Anm. 5), S. 409 f. unter Verweis auf spieltheoretische Analysen: Als Einsatz in strategischen Spielen können wissenschaftliche Argumente ein Eigengewicht entfalten.
Vgl. v. Thienen (Anm. 7), S. 13, 15; vgl. auch R. Ueberhorst, Die Arbeit der Enquete-Kommission ”Zukünftige Energiepolitik” des Deutschen Bundestages — Ein Modell für Österreich? Wien 1982.
Vgl. v. Thienen (Anm. 7), S. 17.
Mettler-Meibom (Anm. 19), S. 418 stellt daher m.E. mit einiger Plausibilität fest, daß auch sogenannte technikkritische Wissenschaftler keine besseren Wirkungschancen in der EK-IuK gehabt hätten.
Vgl. dazu z.B. Lau (Anm. 5), S. 409 ff. (Zu der Möglichkeit, über Begründungszusam-menhänge folgenreich zu werden). Welche Strategie insofern erfolgsversprechend ist, bleibt weiterhin offen. Zu möglichen Strategien vgl. Gessner (Anm. 4), S. 482.
So der von Offe (Anm. 5), S. 110 benutzte Begriff.
Vgl. die Beschreibung bei Ritter (Anm. 13), S. 448 f.
So z.B. Beck/Lau (Anm. 3), S. 394; vgl. auch J. Reese, Wissenschaft, Gesellschaft und die Rolle der Technologiefolgenabschätzung, in: Hartwich, (Anm. 12), S. 162 ff.
Dazu vgl. Offe (Anm. 5).
Vgl. statt vieler Reese (Anm. 118); Mettier-Meibom (Anm. 19), S. 464, 471 f.
Es gibt eine gesteigerte Konkurrenz der Auftragsnehmer (s. z.B. Ritter [Anm. 13], S. 459); der Konkurrenzkampf führt in Anbetracht der Arbeitsmarktlage vor allem im sozialwissenschaftlichen Bereich keineswegs nur zu Qualitätssteigerungen.
Kritisch zu dem Empfehlungen von Dierkes (Anm. 12) etwa Reese (Anm. 118).
Vgl. auch die Überlegungen von P. Weingart, Verwissenschaftlichung der Gesellschaft — Politisierung der Wissenschaft, Zeitschrift für Soziologie 1983, S. 233.
So z.B. die Folgerung von C. Offe, Die kritische Funktion der Sozialwissenschaften, in: Wissenschaftszentrum Berlin (Anm. 9), S. 321, 329.
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Hoffmann-Riem, W. (1988). Sachverstand: Verwendungsuntauglich?. In: Grimm, D., Maihofer, W. (eds) Gesetzgebungstheorie und Rechtspolitik. Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie, vol 13. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14415-1_16
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