Zusammenfassung
Die staatliche Beaufsichtigung von Wirtschaftsprozessen und -unternehmen kann nach verschiedenen Theoriemustern erklärt werden. In der Reihenfolge ihrer Entwicklung und aufeinander aufbauend können dabei die Maßstabstheorie, die Pflichttheorie, die Schutztheorie und (als zusammenfassender Ansatz) die Funktionsschutztheorie unterschieden werden:
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Nach der Maßstabstheorie ist es das Ziel der Aufsicht, das Verhalten der Beobachteten in Einklang zu bringen mit vorgegebenen Maßstäben (Stein 1967:3). Nach Haenel ist der Zweck der Staatsaufsicht darin begründet, die Gewährleistung der Pflichterfüllung ohne eine besondere Orientierung an einem objektiven Maßstab sicherzustellen. Kiefer (1909:7) drückt das an seinem schon zitierten ‘Herdenbeispiel’ so aus:
“...der Hirt, der seine Herde beaufsichtigt, sieht zu, daß seine Herde richtig weidet und daß sie nichts unrichtiges tut... der A., der den B. beaufsichtigt, sieht zu, daß B. eine Tätigkeit ‘richtig’ ausführt und daß er keine ‘unrichtige’ Tätigkeit vornimmt.”
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Weingarten, J. (1989). Maßstäbe und Ziele der Wirtschaftsaufsicht. In: Staatliche Wirtschaftsaufsicht in Deutschland. Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, vol 106. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14308-6_3
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