Zusammenfassung
Mit Sorge beobachte ich die Tendenz in der Gesetzgebung, Transparenz und Zweckbindung bei der Erhebung, Nutzung und Übermittlung von Sozialdaten einzuschränken. Das im letzten Jahr in Kraft getretene 2. SGB-Änderungsgesetz erlaubt im Interesse vor allem der großen Sozialversicherungsträger wie Rentenversicherungsanstalten, Bundesanstalt für Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften einen weitgehend ungehinderten Austausch von Sozialdaten untereinander. Unabhängig von den neuen gesetzlichen und administrativen Möglichkeiten der „Mißbrauchskontrolle“ (dazu u. 2.) muß jeder Bürger, aber auch jeder Arzt, der einem Sozialleistungsträger in einem bestimmten Sachzusammenhang eine Tatsache mitgeteilt hat, damit rechnen, daß ihm ein anderer Träger diese Tatsache jederzeit in einem ganz anderen Zusammenhang entgegenhalten kann.
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Walz, S. (1995). Konflikte zwischen der Sozialgesetzgebung und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. In: Blobel, B. (eds) Datenschutz in medizinischen Informationssystemen. DUD-Fachbeiträge, vol 23. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14189-1_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-14189-1_9
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
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