Zusammenfassung
Die Bank für Gemeinwirtschaft in X hatte dem Handelsvertreter Karl-Heinz Rohrbach ein Darlehn in Höhe von 10000 DM gewährt. Als das Darlehn zur Rückzahlung fällig wurde, sah sich der Darlehnsschuldner dazu nicht in der Lage. Sein Kegelbruder, der Fabrikant Herbig, erklärte sich aber bereit, einzuspringen und das Darlehn für den Handelsvertreter an die Bank für Gemeinwirtschaft zurückzuzahlen.
Fragen:
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1.
Ist Herbig dazu berechtigt?
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2.
Kann er nach erfolgter Zahlung bei dem Handelsvertreter Rohrbach Regreß nehmen?
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3.
Wie wäre die Rechtslage, wenn Rohrbach das Darlehn durch Bestellung einer Hypothek an einem ihm gehörigen Waldgrundstück abgesichert hätte? Könnte ein im Range nachstehender Hypothekengläubiger die Bank für Gemeinwirtschaft befriedigen? Was würde alsdann aus der für die Bank eingetragenen Hypothek werden?
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4.
Wie könnte Herbig eine demnächst zur Rückzahlung fällige Darlehnsschuld an Stelle von Rohrbach übernehmen?
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Weimar, W. (1986). Rückzahlung des Kredites durch Dritte. In: Lehnhoff, J. (eds) 25 Fälle zur Kreditbesicherung. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13862-4_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13862-4_3
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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