Zusammenfassung
A, B. und C befassen sich als Gesellschafter einer OHG mit der Herstellung und dem Vertrieb von elektrischen Haushaltsgegenständen. Da der Umsatz in den letzten Jahren zurückgegangen war, geriet die OHG in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Um diese zu überbrücken, nahm sie X und Y als Kommanditisten mit einer Einlage von je 100000 DM in die OHG auf. Mit Rücksicht auf die ungünstige wirtschaftliche Entwicklung der OHG kündigte die Sparkasse einen der OHG gewährten Kredit in Höhe von 150 000 DM auf.
Da die Rückzahlung des gekündigten Kredites nicht termingemäß erfolgte, nahm die Sparkasse u. a. den Gesellschafter A und die in die OHG eingetretenen Kommanditisten in Anspruch. Diese verweigerten die Rückzahlung.
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1.
Der Gesellschafter A machte geltend, er selbst sei zahlungsunfähig. Der der Sparkasse übereignete Brillantring stamme aus einer Erbschaft, die er zusammen mit zwei Schwestern erlangt habe. Ohne deren Wissen habe er heimlich den Brillantring der Sparkasse verpfändet. Ein Erbschein sei bis heute nicht beantragt worden.
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2.
X führte aus, er sei durch die Gesellschafter auf Grund einer arglistigen Täuschung zum Beitritt in die OHG veranlaßt worden. 50000 DM habe er bereits an die OHG abgeführt, im übrigen jedoch seine Beitrittserklärung angefochten. Außerdem könne sein Beitritt für die Gewährung des Kredites überhaupt nicht entscheidend gewesen sein, da dieser schon längere Zeit vor seiner Eintrittserklärung bewilligt worden und zur Auszahlung gelangt sei.
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3.
Y brachte durch seinen inzwischen bestellten Vormund vor, er sei bereits zur Zeit seiner Beitrittserklärung an Paralyse erkrankt gewesen, was durch fachärztliches Attest einwandfrei nachgewisen werden könne. Sein Schutz sei gegenüber dem der Sparkasse vorrangig.
Frage:
Die Sparkasse erbittet ein Recbtsgutachten, wen sie mit Aussicht auf Erfolg für die Rückzahlung des Kredites in Anspruch nehmen könne.
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Weimar, W. (1986). Kredite an Handelsgesellschaften. In: Lehnhoff, J. (eds) 25 Fälle zur Kreditbesicherung. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13862-4_18
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13862-4_18
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