Zusammenfassung
Der Fabrikant Karl Müller hatte von der Firma Willi Schneider zwei Werkzeugmaschinen erworben und in die von Ernst Meier gemieteten Räume eingebracht. Der Erwerb der Maschinen war unter der auflösenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt. Karl Müller nahm von der Volksbank in X einen Kredit in Höhe von 20 000 DM auf. Die Absicherung des Kredites erfolgte u. a. dadurch, daß die Maschinen der Bank zur Sicherung übereignet wurden. Die Übergabe der Maschinen wurde durch die Vereinbarung ersetzt, daß sie im Besitz des Fabrikanten Müller als Entleiher verblieben.
Der Fabrikant Karl Müller geriet infolge mangelnder Aufträge in Zahlungsschwierigkeiten. Er konnte die Restraten für die Maschinen nicht bezahlen. Außerdem geriet er in Verzug mit der Zahlung der Miete. Auch die Volksbank wartete vergeblich auf die Rückzahlung des fälligen Kredites.
Frage:
Wer kann sich aus den Werkzeugmaschinen befriedigen?
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Weimar, W. (1986). Die Sicherungsübereignung bedingt erworbener Maschinen. In: Lehnhoff, J. (eds) 25 Fälle zur Kreditbesicherung. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13862-4_1
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