Zusammenfassung
Die Betriebswirtschaftslehre beschreibt und erklärt Tatbestände von Betrieben, die unter wirtschaftlichen Aspekten arbeiten. Betriebe sind nicht Selbstzweck, sondern ihnen obliegt eine ganz bestimmte Aufgabe im System der Gesamtwirtschaft. Eine Klarstellung dieser Aufgabe muß vom Wesen der Wirtschaft und des Wirtschaftens ausgehen. Unter Wirtschaft verstehen wir zunächst die Einrichtungen der Wirtschaft, die sich mit der Hervorbringung und Verteilung von Gütern befassen. Güter sind entweder materielle Gegenstände (Sachgüter) oder aber auch Dienstleistungen oder Rechte, soweit sie geeignet sind, menschliche Bedürfnisse direkt oder indirekt zu befriedigen. Mit Wirtschaft kann aber auch die Tätigkeit der Menschen — das wirtschaftliche Handeln — gemeint sein, deren Ziel in der Bedürfnisbefriedigung liegt.
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Korndörfer, W. (1992). Der Betrieb als Gegenstand der Gesamtwirtschaft. In: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13844-0_1
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-32056-6
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