Zusammenfassung
Das Individualarbeitsrecht ist neben dem Kollektivarbeitsrecht eine der beiden großen Säulen des Arbeitsrechts (siehe Abschnitt 1.1). Es beinhaltet die Rechtsgebiete, die die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern regeln. Dabei handelt es sich einmal um das Recht des Arbeitsverhältnisses und zum anderen um das Arbeitsschutzrecht. Zu ersterem, dem Arbeitsverhältnisrecht, gehören Fragen des Zustandekommens des Arbeitsvertrages, der Durchführung des Arbeitsverhältnisses selbst und schließlich der Beendigung einer arbeitsvertraglichen Beziehung. — Das Arbeitsschutzrecht dagegen ist öffentlich-rechtlicher Natur. Es umfaßt alle Rechtsvorschriften, die der Arbeitgeber zum Schutz der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten hat (siehe Abschnitt 3). Die Nichtbeachtung dieser Schutzvorschriften ist häufig mit Sanktionen bedroht. Der Arbeitgeber verhält sich also — wenn er schuldhaft gegen derartige Bestimmungen verstößt — ordnungswidrig oder macht sich strafbar.
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© 1994 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Nipperdey, K., Seifert, R. (1994). Individualarbeitsrecht. In: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13830-3_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13830-3_2
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-92744-4
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