Zusammenfassung
Die Lohnabrechnung erfolgt in der Lohnbuchhaltung, die oft auch die Lohnzahlung übernimmt. In einer Reihe von Betrieben wird die Gehaltsabrechnung in einer eigenen Abteilung vorgenommen. Die Berechnung der verdienten Löhne und der Lohnabzüge sowie die Erstellung der schriftlichen Unterlagen und Belege hierüber unterliegen rechtlichen Vorschriften (§ 134 Abs. 2 GewO, § 31 LStDV). Insbesondere schreibt die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung vor, welche Angaben auf einem Lohnkonto (das kein Konto der doppelten Buchführung ist) enthalten sein müssen. Auf diese Weise soll sichergestellt sein, daß die Finanzbehörde von allen Zuwendungen an den Arbeitenden, von allen Lohnabzügen sowie von Freibeträgen Kenntnis erhält.
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© 1973 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Lücke, W. (1973). Bruttolohn und Nettolohn. In: Arbeitsleistung, Arbeitsbewertung, Arbeitsentlohnung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13825-9_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13825-9_8
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-38921-1
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