Zusammenfassung
Die Väter der Aktienrechtsreform haben sich bisher nicht dazu entschließen können, eine genaue Abgrenzung der einzelnen Posten zu geben. Zwar sind sie, wie bereits ausgeführt, etwas weitergekommen. Aber noch ist — auch in der Steuerbilanz — keine allgemeinverbindliche Übersicht über die einzelnen Positionen gegeben worden. In der Praxis erlebt man beispielsweise immer wieder eine Willkür in der Einstellung bestimmter Summen. So gehen die Begriffe Rückstellungen, Wertberichtigungen und Posten der Rechnungsabgrenzung häufig durcheinander. Auch in der Theorie gibt es immer wieder Vermischungen. Diese unterschiedlichen Ansichten führen aber dazu, daß ein und derselbe Posten je nach Geschmack verschieden bezeichnet wird, so daß ein Bilanzvergleich nicht möglich ist. Eine betriebswirtschaftlich richtige Bilanz muß aber eindeutig sein. Aus diesem Grunde soll vorgeschlagen werden:
-
1.
von Rückstellungen nur dann zu sprechen, wenn kein entsprechender Posten der Aktivseite in seinem Wert betroffen ist und wenn der Ansatz der Rückstellungen — im Gegensatz zu Verbindlichkeiten, deren Betrag feststeht — geschätzt werden muß,
-
2.
von Wertberichtigungen nur dann zu sprechen, wenn eine Bezugsgröße auf der anderen Bilanzseite vorhanden ist, und
-
3.
von Posten der Rechnungsabgrenzung nur im Falle eindeutig vorliegender, genau erfaßbarer Zahlen zu sprechen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Zum Gesamtkomplex der Definition der Rückstellungen vgl. audi Littmann, Eber¬hard: Rückstellungen in der Einkommensteuerbilanz, Deutsche Steuerzeitung Nr. 48/ 1956, ferner Werninger, Gerd: Rückstellungen in der Bilanz, Wiesbaden 1960.
Schütz, Eckhard: Die inhaltliche Abgrenzung der Redmungsabgrenzungsposten gegen¬über verwandten Bilanzpositionen, in „Der Betrieb“ vom 22. 1. 1958.
Das American Institute of Accountants gab bereits 1949 die Empfehlung: _Accordingly, where the rentals or other obligations under long-term lease are ma¬terial in the circumstances, the committee is of the opinion that:
a) disclosure should be made in financial statements or in notes thereto of
the amounts of annual rentals to be paid under such leases with some indication of the periods for which they are payable, and
any other important obligation assumed or guarantee made in connection therewith:
b) the above information should be given not only in the year in which the trans¬action originates but also as long thereafter as the amounts involved are material; and
c) in addition, in the year in which transaction originates, there should be disclosure of the principal detailes of any important sale-and-lease transaction.“ (American Institute of Accountants, Accounting Research Bulletin No. 38, Octobre 1949.)
Die Aufstellung stammt von Wulff: Die Steuern des Bankiers, Berlin—Wien 1928, S. 81.
Rittershausen, Heinrich: Internationale Handels-und Devisenpolitik, Frankfurt a. M. 1954.
Zimmerer, Carl: Wertberichtigungen für Devisenforderungen?, in „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“ vom 15. 9. 1960. — Man vergleiche auch die Verhältnisse im Ausland. So enthält z. B. die Bilanz der SNIA-VISCOSA zum 31. 12. 1961 auf der Passivseite einen Posten, den sie bezeichnet als „Aktivsalden der Währungsaufwertung` und unterteilt in »Aufwertung des Sachanlagevermögens” und »Aufwertung der Betei¬ligungen“. Zusammen macht dieter Posten rund 24 Mrd. Lire aus, das ist mehr als ein Zehntel der Bilanzsumme.
Rights and permissions
Copyright information
© 1963 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Zimmerer, C. (1963). Was sollte eigentlich in einer Bilanz stehen?. In: Auf der Suche nach der Bilanzwahrheit. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13818-1_4
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13818-1_4
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12771-0
Online ISBN: 978-3-663-13818-1
eBook Packages: Springer Book Archive