Zusammenfassung
Die Beiträge der Bergleute zur knappschaftlichen Renten- und Krankenversicherung betragen zur Zeit bei der Ruhrknappschaft 12,6 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes. Deshalb übersteigen die Sonderausgaben der Bergarbeiter für Knappschaftsbeiträge und Kirchensteuer von einer gewissen Lohnhöhe an, die zur Zeit bei monatlich 405 DM liegt und von der Mehrzahl der Bergarbeiter erreicht bzw. überschritten wird, den gesetzlichen Pauschbetrag für Sonderausgaben von 636 DM im Kalenderjahr (§ 20 a Abs. 1 LStDV). In der allgemeinen Lohnsteuertabelle ist nur der genannte Sonderausgaben-pauschbetrag — neben dem Werbungskostenpauschbetrag von 564 DM — berücksichtigt. Um die Bergarbeiter in den Genuß der ihnen gesetzlich zustehenden Freibeträge kommen zu lassen und um andererseits den Finanzämtern die Eintragung der Freibeträge auf den Lohnsteuerkarten zu ersparen, wird der Lohnsteuerabzug der Bergarbeiter des rheinisch-westfälischen Bergbaus seit 1951 gemäß gleichlautender Rundverfügungen der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf, Köln und Münster aufgrund einer besonderen Lohnsteuertabelle für Bergarbeiter vorgenommen, die die Knappschaftsbeiträge und die Kirchensteuer in voller Höhe berücksichtigt.
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Vgl. S. 32 f.
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Marx, A., Metz, G. (1962). Sonderregelungen der Lohnerrechnung in einzelnen Wirtschaftszweigen. In: Automationsgerechte Lohnabzüge. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13808-2_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13808-2_5
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12769-7
Online ISBN: 978-3-663-13808-2
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