Zusammenfassung
Die Lohnsteuer als besondere Form der Einkommensteuer wird im Wege des Steuerabzugs vom Arbeitslohn erhoben. Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen oder früheren Zeitraum zufließen und die in Geld oder Geldeswert bestehen können. Der Steuerabzug erfolgt bei laufenden Bezügen nach der Lohnsteuertabelle (Monatstabelle, Wochentabelle, Tagestabelle), bei einmaligen Bezügen sind besondere gesetzliche Vorschriften zu beachten (§ 35 Lohnsteuerdurchführungsverordnung). In der Lohnsteuertabelle sind als Besteuerungsmerkmale der Familienstand und die Kinderzahl des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Die gesetzlichen Pauschfreibeträge für Werbungskosten (jährlich 564 DM) und Sonderausgaben (jährlich 636 DM) sind bereits in der Tabelle berücksichtigt, d. h. in diese eingearbeitet. Übersteigt die im Laufe des Jahres abgezogene Lohnsteuer den Betrag, den der Arbeitnehmer entsprechend seinem Jahreseinkommen nach der Jahreslohnsteuertabelle zahlen müßte, so wird der Unterschiedsbetrag im Lohnsteuerjahresausgleich zurückerstattet.
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© 1962 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Marx, A., Metz, G. (1962). Die Abzüge in der Lohnerrechnung. In: Automationsgerechte Lohnabzüge. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13808-2_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13808-2_2
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12769-7
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