Zusammenfassung
„In der betrieblichen Praxis versteht man im allgemeinen unter Investition einen Geldaufwand zum Zwecke der Erweiterung oder Modernisierung der betrieblichen Anlagen. Für den regulären betrieblichen Regenerationsprozeß wird der Ausdruck Investition in der Regel nicht verwandt“ (1). Die betriebliche Praxis geht damit von einem verhältnismäßig engen Investitions -begriff aus. Allerdings ist sie nicht immer präzise in der Auslegung des Begriffes „Anlagen“. Zuweilen werden in der Industrie und vor allem im Handel auch die Ausgaben zur Vergrößerung der Lagerbestände als Investitionen bezeichnet. Auch das Problem des „Eisernen Bestandes“ dürfte hier eine Rolle spielen. Läßt sein anlageähnlicher Charakter die Ausgaben, die zu seinem Aufbau und zu seiner Erhaltung dienen, zu Investitionen werden? Eine dieser Einstellung nahekommende Meinung wird von der Verwaltung der Saargruben vertreten, wie aus folgendem Zitat hervorgeht: „Die Saargruben haben von Kriegsende bis 1955 rund 41 Milliarden Francs (500 Millionen DM) für aktivierte Anlage-Investitionen aufgewandt und weitere 20 Milliarden Francs (240 Millionen DM) für den Ausbau der Untertageanlagen und die Vergrößerung der Bestände ausgegeben. Diese Aufwendungen wurden nicht aktiviert, sind jedoch nach Ansicht der Grubenverwaltung als Investitionen anzusehen“ (2).
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Pack, L. (1966). Die Verwendung des Investitionsbegriffes durch die betriebliche Praxis und den allgemeinen wirtschaftlichen Sprachgebrauch. In: Betriebliche Investition. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13769-6_1
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12753-6
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