Zusammenfassung
Sie soll abschließend nur angedeutet werden. Die Planung erstreckt sich hier auf alle jene Gebiete und Teile der Unternehmung, die nicht in den Aufgabenkreis der übrigen Funktionen gehören und bereits dort behandelt wurden. Sie umfaßt danach folgende Tätigkeitsgebiete, die für eine generelle Behandlung, wie sie hier erfolgen muß, unterschieden werden können:
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1.
Entzogene Betriebsfunktionen, d. h. solche, die den einzelnen Grundfunktionen entzogen und zentralisiert behandelt werden: Personalverwaltung, internes und externes Rechnungswesen, Finanzierung,
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2.
zwischenbetriebliche Verbindungsfunktionen, um ein planmäßiges Zusammenarbeiten der Unternehmungsteile herbeizuführen,
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3.
Funktionen, die sich aus der Unternehmung als Ganzes ergeben: Hausverwaltung, Kundendienst, Postbehandlung usw.,
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4.
Hilfsfunktionen der Leitung, z. B. Statistik,
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5.
die zentrale Leitung, zu der wieder gehört:
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nach innen: Kontrolle des planmäßigen Ablaufes,
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nach außen: der äußere Kurs der Unternehmung.
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Henzel, F. (1950). Die Planung in der Verwaltung. In: Betriebsplanung. Fachbücher für die Wirtschaft, vol 14. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13755-9_8
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