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Part of the book series: Fachbücher für die Wirtschaft ((FFDW,volume 25))

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Zusammenfassung

Vom Standpunkt der Gesamtwirtschaft aus strebt jede Betriebswirtschaft das Ziel an, Güter zu erzeugen, um der Befriedigung des am Markt auftretenden Bedarfes zu dienen. Einzelwirtschaftlich gesehen dagegen erfolgt die Betreibung einer Betriebswirtschaft, deren Aufgabe sowohl die Be- bzw. Verarbeitung oder Wiederinstandsetzung von Sachgütern als auch die Abgabe von Dienstleistungen sein kann, zur Erzielung von Erträgen, von Einkommen für den oder die Inhaber. Auch die handwerkliche Betriebswirtschaft dient einerseits der Bedürfnisbefriedigung in der Gesamtwirtschaft, andererseits stellt sie für den Handwerksmeister selbst eine Erwerbsquelle dar.

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Literatur

  1. Vgl. hierzu auch die Ausführungen auf Seite 10.

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  2. Der Ermittlung der Prozentzahl wurden die Verhältnisse in den Ländern Hessen, Württemberg-Baden, Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden, Württemberg-Hohenzollern und dem Kreis Lindau zu Grunde gelegt, da Bundesergebnisse noch nicht vorliegen.

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  3. Vgl. dazu die Aufstellung Seite 9.

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  4. Die Einteilung der Betriebe erfolgte nach der Reichsstatistik, die nach folgenden 9 Größenklassen gliedert:

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  5. Der Ermittlung des Umsatzes pro Kopf der Beschäftigten wurden die bereinigten Beschäftigtenzahlen zugrundegelegt, d. h. die Lehrlinge wurden mit 0,3 der angegebenen Zahlen eingesetzt und die mithelfenden Familienangehörigen ganz aus der Zahl der Beschäftigten herausgelassen.

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  6. Vgl. auch: Strigel, W.: „Überalterung und ungelöste Nachwuchsprobleme im Handwerk“, veröffentlicht in: „Berufserziehung“, Heft 6, Juli 1951.

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  7. Nach dem Stand vom 30. September 1949.

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  8. Laut Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Band 11, „Handwerkszählung vom 30. September 1949“, Band 1.

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  9. Aus „Bayern in Zahlen“, 1950, Heft 8.

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  10. Vgl. hierzu auch: Beckmann, L., „Die betriebswirtschaftliche Finanzierung“, München 1949.

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  11. Der Gesamt-Kapitalbedarf des deutschen Handwerks betrug im Jahre 1924/25 1,75 Milliarden RM.

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  12. Rosenkrantz, „Die sachlich richtige Behandlung der Außenstände“ in: Betriebsfuhrung, 1937.

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  13. Die speziellen Handwerksbanken haben u. a. auch die Aufgabe, Neugründungen bzw. Reorganisationen von Handwerksbetrieben zu ermöglichen.

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  14. Vgl. Mussell, „Großhandwerk und Kaufm annsrecht“, Stuttgart 1936.

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  15. „Die Materialien des Gesetzes lassen erkennen, daß der Gesetzgeber mit der Regelung des § 4 HGB, insbesondere auch des Abs. 2, einen doppelten Zweck verfo’gte. Einmal wollte er das Handwerk vor Betriebsformen bewahren, die nach seiner Ansicht nicht für es paßten, zum andern sollte der Handwerker vor kaufmännischen Einrichtungen geschützt werden, die ihm gefährlich werden könnten.“ Mussell a. a. O. S. 2.

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  16. Je spezialisierter ein Betrieb ist, um so mehr verbraucht er Vorleistungen Dritter. Im nicht spezialisierten Tischlerbetrieb beruht die Fertigung überragend Handarbeit, die Werkstattausstattung ist einfach und bindet wenig Kapital. Im spezilisierten Tischlerbetrib dagegen ist die Fertigung stark auf technische Produktionsmittel verlagert. Während also im ersten Beispiel die Betriebsbereitschaft verhältnismäßig wenig Ausgaben verursacht, muß der spezialisierte Betrieb Maschinen, Transmissionen, Kraftanlagen, Geräte etc. anschaffen, bevor er den Zustand völliger Betriebsbereitschaft erreicht hat.

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  17. Das Deutsche Handwerksinstitut wurde im Oktober 1948 von den Bayerischen Handwerksorganisationen auf eine neue juristische Grundlage gestellt. Im Februar 1951 erfuhr das Institut Ausdehnung auf Bundesbasis. Gleichzeitig wurden alle mit der Behandlung von Handwerksfragen betrauten wissenschaftlichen Institutionen im Deutschen Handwerksinstitut vereinigt.

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  18. Als Ausstauschländer kamen seinerzeit Italien, Jugoslawien und Ungarn in Betracht.

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  19. Die Internationale Gewerbeunion stellt den Zusammenschluß der Fachvertretungen des Mittelstandes Westeuropas dar.

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  20. „Unter Submission (Verdingung) versteht man heute die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen auf Grund schriftlicher Angebote von Bewerbern, die entweder unbeschränkt durch öffentliche Bekanntmachung oder in beschränkter Zahl durch schriftliche Einladung zum Wettbewerb aufgefordert sind.“ Nach Rothacker, Richard: „Das Verdingungswesen und seine Heilung“, Karlsruhe 1919.

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  21. Kirsch, „Das deutsche Verdingungswesen“, Stuttgart 1936, und Rößle, „Das Submissionswesen“, Handwörterbuch der Staatswissenschaft.

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  22. So kann festgestellt werden, daß das Handwerk außerordentlich krisenfest ist. Während in der Konjunktur durch die Zahlungsfähigkeit von Betrieben und Ei’n-kommensernpfängern gediegene Handwerksarbeit konsumiert werden kann, ist dem Handwerk in der Krise seine leichte Umstellbarkeit von Vorteil. In Kriegs- und Nachkriegszeiten ist es ihm möglich, wertvolle Reparaturleistungen zu vollbringen. Trotz der erwiesenen Krisenfestigkeit wird auch das Handwerk von Konjunktur und Krise betroffen, so werden beispielsweise bei steigendem Einkommen Produkte und Leistungen der Handwerksbetriebe in erhöhtem Maße konsumiert; auch die Bestrebung, Gegenstände von fachlich geschulten Handwerkern reparieren zu lassen, ist in dieser Situation groß. Andererseits geht der handwerkliche Umsatz zurück, wenn durch Einkommensschrumpfung die Haushaltungen gezwungen sind, einmal billige Massengüter zu verbrauchen und zum anderen eine „Rückgliederung“ handwerklicher Leistungen in den eigenen Bereich vorzunehmen bzw. zahlreiche Reparaturen von NichtHandwerkern recht und schlecht oder von unselbständigen guten oder schlechten Fachkräften in den Abendstunden oder sonntags billiger durchführen zu lassen (Schwarzarbeit). Aussonderungs- und Rückgliederungstendenzen sind — je nach der wirtschaftlichen Lage — aber auch im Bereich der Industrie zu beobachten. So wurde beispielsweise in den ausgesprochenen Industriezentren in der Zeit des industriellen Aufschwunges ein sehr lebens- und entwicklungsfähiges Handwerk dadurch geschaffen, daß die Handwerksbetriebe weitgehend als Zu- und Unterlieferer herangezogen wurden. Gelegentlich machte sich aber auch, besonders nach 1920, das Bestreben bemerkbar, durch Vermehrung von Hilfsbetrieben handwerkliche Leistungen in eigener Regie ausführen zu lassen. Auch konnte in Krisenzeiten immer beobachtet werden, daß die Industrie zur besseren Nutzung ihrer Kräfte und Mittel Reparaturen im eigenen Betriebsbereich ausführte, die früher selbständigen Handwerksbetrieben übertragen wurden (siehe auch Rößle, K.: „Die Aussonderung betriebswirtschaftlicher Funktionen“, Zeitschrift „Die Betriebswirtschaft“, Stuttgart, 1932).

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  23. Der Handwerksförderung erwuchsen hieraus neue Aufgaben.

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  24. Vgl meinen Beitrag: Die Übertragung betriebswirtschaftlicher Funktionen auf Gemeinschaften (ein Beitrag zur Lehre einzelwirtschaftlicher Strukturwandlungen. Z. f. Hw. Hp. Jahrgang 1929).

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  25. Vom Deutschen Handwerksinstitut wurden nach 1945 Kostenanalysen im Maler-, Orthopädieschuhmacher-, Orthopädiemechaniker- und Augenoptikerhandwerk durchgeführt. Kostenanalysen im Elektroinstallateur- und Herrenschneiderhandwerk sind geplant.

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  26. Beispiele solcher Gemeinschaftsbildungen sind: Eine Lohnschreinerei in Köln, die eine Art Maschinengenossenschaft darstellt; die an den Berliner Schlachthöfen arbeitenden Großschlächter (Unternehmungen), die das Fleisch an die Metzger (Handwerker) verkaufen; die Kunstmühle der Bäckermeister Münchens sowie die Innungsbäckerei in Neuß.

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  27. RKW. — Veröff. Nr. 600: Vertriebskosten, Vertriebsformen und Vertriebslage im Handwerk, Stuttgart 1538.

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  28. Beispiel: Ein Installateur macht Schornsteinaufsätze gegen Auftrag, fertigt Blechgefäße für die Landwirtschaft, reinigt Dachrinnen und vertreibt im Laden elektrische Geräte.

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  29. Verlautbarung des Werberats der Deutschen Wirtschaft, November 1937.

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  30. Die optische Industrie beispielsweise hat für das Augenoptikerhandwerk eine umfangreiche Werbeaktion eingeleitet.

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  31. Von den zahlreichen, in der Nachkriegszeit veranstalteten Ausstellungen und Messen ist besonders die Deutsche Handwerksmesse München, die alljährlich von zahlreichen Handwerksbetrieben des In- und Auslandes beschickt wird, zu erwähnen.

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  32. Von den in Bayern bestehenden rund 200 000 Handwerksbetrieben werden ca. 1200 durch Buchstellen betreut.

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  33. Rößle, Franz: „Einfache Buchführung für Handwerksbetriebe“, Karlsruhe, 1927.

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  34. Vgl. hierzu: DHI: „Analyse der Kostenstruktur in den Betrieben des Augenoptiker-Handwerks“, München 1950. DHI: „Analyse des Gemeinkostensatzes in den Betrieben des Orthopädieschuhmacher handwerks“, München 1950. DHI: „Analyse der Kostenstruktur im Malerhandwerk“, München 1950. DHI: „Analyse der Kostenstruktur in den Betrieben des Orthopädiemechaniker handwerks“, München 1950.

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Rößle (1952). Der Handwerksbetrieb. In: Betriebswirtschaftslehre des Handwerks. Fachbücher für die Wirtschaft, vol 25. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13743-6_3

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