Zusammenfassung
Die Vermögensteuer ist ebenso wie die Einkommensteuer eine Personensteuer, d. h. sie knüpft an die Person des Pflichtigen an und berücksichtigt bei der Besteuerung seine persönlichen Verhältnisse und seine steuerliche Leistungsfähigkeit. Die Vermögensteuer ruht wirtschaftlich auf dem Ertrag des Vermögens und bildet damit eine Ergänzung der Einkommensteuer. Sie wird daher auch als „nominelle” Vermögensteuer bezeichnet. Die Vermögensteuer ist eine Landessteuer (Art. 106 Abs. 2 GG). Die Länder einschließlich des Landes Berlin leisten an den Ausgleichsfonds vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lastenausgleichsgesetzes an einen Zuschuß, und zwar in den Rechnungsjahren 1959 bis einschließlich 1978 in Höhe von 25 % ihrer Aufkommen an Vermögensteuer im jeweiligen Rechnungsjahr (§ 6 Abs. 2 LAG).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1966 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
v. Wallis, H. (1966). Allgemeines. In: Bewertungsgesetz und Vermögensteuer. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13736-8_7
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13736-8_7
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12741-3
Online ISBN: 978-3-663-13736-8
eBook Packages: Springer Book Archive