Zusammenfassung
Bilanzen im allgemeinsten Wortsinne sind Ergebnisrechnungen. Im kaufmännischen Rechnungswesen dienen sie der Darstellung des Vermögensund des Kapitalaufbaus sowie des Erfolges und (in Verbindung mit dem Geschäftsbericht) der sonstigen Verhältnisse in der Unternehmung (Auftragsgestaltung, Personalwirtschaft usw.); sie umfassen demgemäß: 1. die Vermögens- und Kapitalrechnung (Bilanz i.e.S.); 2. die Aufwand- und Ertragsrechnung (Erfolgsrechnung); 3. den Geschäftsbericht. In dem hier dargelegten Sinne wird der Begriff Bilanz auch in der neueren Wirtschafts-und Steuergesetzgebung sowie im Schrifttum angewendet.
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Referenzen
Vgl. F. Schmidt, Die organische Tageswertbilanz, Leipzig 1929.
Nach Schmaltz, Betriebsanalyse (1929), S. 42, haben Untersuchungen bei 439 amerikanischen Unternehmungen zu dem Ergebnis geführt, daß für 44 v. H. der untersuchten Unternehmungen der 31. Dezember der geeignete Bilanzstichtag gewesen wäre, während tatsächlich 72 v. H. an diesem Tag bilanzierten.
leCoutre, Praxis der Büanzkritik, Band I Seite 31, Berlin 1926.
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Mayer, L. (1950). Das Quellenmaterial und seine Bearbeitung. In: Bilanzanalyse. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13719-1_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13719-1_1
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