Zusammenfassung
Für die Gliederung der Bilanz bestanden bis zum Erlaß der Aktienrechtsnovelle keine einheitlichen Vorschriften. Der Grundsatz der Bilanzklarheit und der Bilanzwahrheit durfte aber auch nach den alten Vorschriften nicht verletzt werden. Trotzdem konnte nur zu oft ein Verstoß gegen die elementarsten Grundsätze der Bilanzaufstellung (Bilanzdurchsichtigkeit) festgestellt werden, so daß der Gesetzgeber bereits in der Aktienrechtsnovelle und dann in dem später erlassenen Aktiengesetz einheitliche Gliederungsvorschriften (vgl. § 131 und § 132 des Aktiengesetzes) für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt hat.
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Sellien, R. (1950). Die Gliederung der Bilanz. In: Bilanzlehre — kurzgefaßt. Fachbücher für die Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13703-0_4
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