Zusammenfassung
Früher teilte jeder Betrieb seine Konten nach eigenem System ein, und es gab keine allgemeinen Richtlinien und Bezeichnungen für die Kontensystematik. Mit zunehmender Industrialisierung wurde das Rechnungswesen der Unternehmen verfeinert. Ein besonderer Schritt auf diesem Wege war die Entwicklung des Kontenrahmens durch Prof. Schmalenbach1). In Anlehnung an Schmalenbach wurde in den Buch-führungsrichtlinien vom 11. November 1937 ein Kontenrahmen („Erlaßkontenrahmen“) aufgestellt, unterteilt nach den Gruppen Industrie, Großhandel, Einzelhandel und Handwerk. Die einzelnen Fachgruppen entwickelten dann im Laufe der Zeit spezielle Kontenrahmen, nach denen die Unternehmen ihre Kontenpläne aufstellen. Dieser Kontenrahmen ist heute zwar nicht mehr allgemein rechtsverbindlich, aber nach ihm aufgestellte Kontenpläne sind Bestandteil jeder ordnungsmäßigen Buchführung. Auf den Seiten 32 bis 34 ist der Kontenplan eines Fertigungsbetriebs wiedergegeben.
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Schmalenbach, E., Der Kontenrahmen, 1927.
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Sellien, R. (1961). Bilanzierung und Kontenrahmen. In: Bilanzlehre — kurzgefaßt. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13702-3_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13702-3_4
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12731-4
Online ISBN: 978-3-663-13702-3
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