Zusammenfassung
Nachdem die Patentanmeldung im „Patentblatt“ bekannt gemacht worden ist, kann jeder gegen die Erteilung des Patents innerhalb einer Frist von 4 Monaten schriftlich „Einspruch“ einlegen. Er muß die Gründe nennen, aus denen hervorgeht, daß das Patent — zumindest in dem Umfang der ausgelegten Fassung — nicht erteilt werden kann.
Die bekanntgemachte Anmeldung, gegen die sich der Einspruch richtet, muß genau bezeichnet sein
Der Einspruch ist schriftlich beim Patentamt einzureichen
Der Einspruch ist zu begründen
Der Einspruch ist innerhalb einer Frist von 4 Monaten vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an einzulegen
Stützt sich der Einspruch auf die Behauptung der Nichtneuheit, so wird man meist Druckschriften, die die Erfindung darstellen, nennen oder beifügen (Patentschriften, Kataloge, Zeitschriftenaufsätze usw.)
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Schriftleitung des Wirtschafts-Magazins. (1954). Einspruch gegen die Erteilung eines Patents. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_85
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_85
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12729-1
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