Zusammenfassung
Wer in die Lage kommt, einen Prozeß führen zu müssen, wird gut tun, das Verfahren von sich aus mit Nachdruck zu fördern. In obigem Falle hat das Gericht, wie wir unterstellen können, auf den Widerspruch der Firma Windisch hin Verhandlungstermin anberaumt, was im Zahlungsbefehl beantragt war. Man soll sich nicht darauf verlassen, im kommenden Termin seine Sache in aller Ausführlichkeit mündlich vortragen zu können. Dazu ist bei der großen Zahl der anstehenden Sachen meist kaum Zeit. Deshalb ist es ratsam, so frühzeitig wie möglich dem Gericht einen Schriftsatz mit einer eingehenden Darstellung des eigenen Standpunktes — unter Angabe von Beweismitteln — einzureichen. Auch sonst kann man sein Teil dazu beitragen, daß die Sache vorangeht. Zum Termin nehme man alle schriftlichen Unterlagen mit. Ein etwaiger Vertreter muß eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es sollte immer eine Person sein, die gut informiert ist. Dagegen ist es nicht empfehlenswert, ohne gerichtliche Anordnung sofort Zeugen mitzubringen.
Formell achte man darauf, am Anfang jedes Schriftsatzes die Sache unter Anführung des Aktenzeichens genau zu bezeichnen
Sachlich achte man darauf, daß man für alle wesentlichen Behauptungen Beweismittel anführt
Es ist 1 Abschrift beizufügen (1 Beklagte)
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Schriftleitung des Wirtschafts-Magazins. (1954). Begründung des Anspruchs. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_55
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