Zusammenfassung
Verbilligte Familienheimfahrten für Arbeitnehmer, die getrennt von ihren nächsten Angehörigen leben müssen. Die Fahrpreisermäßigung beträgt 50 % des Fahrpreises 2. oder 3. Klasse Personenzug. Für zuschlagpflichtige Züge wird voller Zuschlag erhoben. Alle Züge können benutzt werden (ausgenommen Fernschnelltriebwagen).
Der Fahrausweis gilt für Hin- und Rückfahrt und muß am Arbeitsort gelöst werden
Der Antrag hat ein halbes Jahr Gültigkeit. Maßgebend ist der Tag der Bescheinigung des Arbeitgebers
Voraussetzung ist, daß für den Antragsteller ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Lohnsteuerrechts vorliegt. Eirikommensteuerpflichtige scheiden für diese Vergünstigung aus
Die Bescheinigung erteilt die Gemeindebehörde am Wohnort denächsten Angehörigen, aber nur für die vier im Formblatt genannten Fälle
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Schriftleitung des Wirtschafts-Magazins. (1954). Antrag auf Ausgabe von Arbeiterrückfahrkarten. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_176
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12729-1
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