Zusammenfassung
Die Firma Windisch, Zweigniederlassung Hannover, wünscht, daß die vom Kaufhaus Eule, Wiesbaden, gelieferten Stoffe nicht an sie selbst, sondern an einen neuen Empfänger in Bremen abgeliefert werden sollen, ohne daß der Lieferant der Ware in Wiesbaden von dieser Umdisponierung erfährt.
Die Eisenbahn-Verkehrsordnung läßt im § 75 zu, daß Empfänger auf Bestimmungsbahnhof Anweisungen über das Gut erteilen kann
Solche Anweisungen können schon vor Ankunft des Gutes abgegeben werden, sie werden aber erst ausgeführt, wenn Gut angekommen und bis dahin keine entgegenstehende Weisung des Absenders vorliegt
Empfängeranweisungen nicht an nebenstehenden Vordruck gebunden; dieser jedoch zur Ausschaltung von Irrtümern vorzuziehen
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Schriftleitung des Wirtschafts-Magazins. (1954). Empfängeranweisung im Eisenbahnverkehr. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_174
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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