Zusammenfassung
Das Angebot ist in fest verschlossenem Briefumschlag bis zum Eröffnungstermin beim vergebenden Eisenbahn-Betriebsamt einzureichen. Der beigefügte Kennzettel ist im unteren Drittel links auf die Vorderseite des Briefumschlags aufzukleben. Keine Fensterbriefumschläge verwenden! Zur Eröffnung zugelassen sind nur Angebote, die dem Verhandlungsleiter bei Öffnung des ersten Angebots vorliegen.
Hier liegt ein bindendet befristetes Angebot vor
Zurückziehung des Angebots schriftlich oder telegrafisch möglich
Angebot muß am Eröffnungstage vorliegen, verspätete Angebote bleiben unberücksichtigt
Hier liegt ein Festpreisangebot vor mit Lohngleitklausel und evtl. Materialgleitklausel als Vorbehalt
Diese Klauseln kann Zingel & Ewert einfügen, und zwar die Lohngleitklausel generell auf Grund der Ausführung sbestimmungen (ABestVOB) und die Materialgleitklausel gemäß besonderer Vereinbarung als Vorbehalt (§§ 15–17 der Baupreisverordnung vom 11. 5.1951)
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Schriftleitung des Wirtschafts-Magazins. (1954). Vergebung von Bauleistungen in öffentlicher Ausschreibung (Angebot). In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_171
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_171
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12729-1
Online ISBN: 978-3-663-13697-2
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