Zusammenfassung
Unkosten aus der Bewirtung von Geschäftsfreunden können von einem Unternehmer nur dann vom Gewinn abgesetzt werden, wenn sie als Betriebsausgaben entsprechend belegt werden und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nicht als unangemessen anzusehen sind. Für unselbständige Arbeitnehmer ist die Geltendmachung solcher Ausgaben, die er im Namen seines Arbeitgebers verausgabt, als Werbungskosten nicht möglich, wohl aber, wenn er im eigenen Namen handelt.
Unkosten durch Gaststättenbesuch
Kein Spesenersatz
Lohnsteuerfreier Betrag
Die Lohnsteuerkarte ist maβgebend
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Schriftleitung des Wirtschafts-Magazins. (1954). Bewirtungsspesen der Angestellten. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_146
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13697-2_146
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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