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Antrag auf Aussetzung der Bekanntmachung

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Brief-Lexikon für Kaufleute

Part of the book series: Brief-Lexikon-Reihe ((BLR))

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Zusammenfassung

Die meisten Entgegenhaltungen der Prüfungsbescheide stützen sich auf Patentschriften, es können aber auch alle anderen öffentlichen Druckschriften der letzten 100 Jahre herangezogen werden. Gewöhnlich wird die „Neuheit“ — eine der wichtigsten Voraussetzungen einer Patenterteilung — angezweifelt. Neu muß die Erfindung gegenüber dem „Stand der Technik“ zur Zeit der Anmeldung der Erfindung beim Patentamt sein, sofern nicht Prioritäten aus einer früheren Anmeldung im Ausland oder aus einer Vorführung auf einer Ausstellung hergeleitet werden. Der Prüfer muß dem Anmelder gegenüber nachweisen, daß die Erfindung nicht neu ist. Daraus entwickelt sich ein Meinungsaustausch, der sich jahrelang hinziehen kann. Der Prüfer braucht nicht alle Nachweise der Nichtneuheit gleich im ersten Bescheid anzuführen. Der Anmelder muß also immer damit rechnen, daß ihm weitere Druckschriften entgegengehalten werden. Der Anmelder darf aber im Prüfer keinen Gegner sehen; denn der Prüfer ist verpflichtet, dem Anmelder bei der Gestaltung des Patents behilflich zu sein.

Wünscht der Anmelder, daß die Bekanntmachung einige Zeit ausgesetzt wird, so muß er dies beim Patentamt beantragen

Die Aussetzung der Bekanntmachung bezweckt, dem Anmelder Zeit zu geben, bei Geheimhaltung der Erfindung Vorbereitungen für ihre wirtschaftliche Ausnutzung zu treffen, insbesondere ihm aber die Anmeldung im Ausland zu ermöglichen, ohne ihn der Gefahr auszusetzen, daß ihm dort die in Deutschland erfolgte Bekanntmachung als neuheitsschädlich entgegengehalten wird

Der Antrag kann gleichzeitig mit der Patentanmeldung oder später eingereicht werden

Im Antrag muß angegeben werden, wie lange die Bekanntmachung ausgesetzt werden soll

Ein Antrag auf längere Aussetzung als auf 3 Monate ist zu begründen Eine Aussetzung auf mehr als 6 Monate ist unzulässig

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© 1961 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Betriebswirtschafts-Magazin. (1961). Antrag auf Aussetzung der Bekanntmachung. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13696-5_84

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13696-5_84

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-12728-4

  • Online ISBN: 978-3-663-13696-5

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