Zusammenfassung
Im geschäftlichen Leben kann jeder seinem Wettbewerber nicht nur Kunden, sondern auch Beschäftigte abspenstig machen. Dieses Ausspannen von Beschäftigten ist keine unerlaubte Wettbewerbshandlung. Daß man dabei vorteilhaftere Bedingungen bietet, gehört zum notwendigen Wesen der Sache. Mögen die Vorgänge empfindsameren Naturen auch oft unschön erscheinen, so hat doch jeder Unternehmer und jeder Arbeitnehmer das Recht, seine wirtschaftliche Lage zu verbessern, solange er sich der Mittel eines gesunden Wirt-schaftskampfes bedient.
Es ist noch kein Wettbewerbsverstoß, wenn der Angestellte zu einem neuen Unternehmen hinüberwechselt und er dann auch die Kunden der alten Firma besucht
Es ist aber unlauterer Wettbewerb, wenn man den Angestellten unter Verleitung zum Vertragsbruch zu sich herüberzieht
Es ist weiterhin unlauterer Wettbewerb, wenn der Angestellte beim Besuch der alten Kunden die Vorteile seines neuen Unternehmens gegenüber dem alten hervorhebt
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Betriebswirtschafts-Magazin. (1961). Ausspannen von Angestellten. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13696-5_76
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Print ISBN: 978-3-663-12728-4
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