Zusammenfassung
Durch das Antwortschreiben der Zeitung „Deutscher Merkur“ ist der Insertionsvertrag noch nicht geschlossen. Es enthält lediglich ein bindendes Angebot auf Abschluß eines solchen Vertrages unter Angabe der näheren Bedingungen. Die dem Schreiben beigefügte Liste wird, da besonders darauf Bezug genommen wird, Bestandteil des Vertrages, falls die Firma Vogel durch ihre Zusage den Vertragsantrag annimmt. Daher ist es notwendig, die als Anlage beigefügte Preisliste, die gewöhnlich ins einzelne gehende Geschäftsbedingungen enthält, genau durchzulesen. Vertragsklauseln müssen mit den im Handelsverkehr üblichen Gewohnheiten und Bräuchen in Einklang stehen.
Jede Zeitung oder Zeitschrift gibt einen Anzeigentarif heraus
Bei einem persönlichen Besuch kann die günstige Placierung des Inserats und die vorteilhafte Ausgestaltung durch geeignete Schriftwahl besprochen werden
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© 1961 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Betriebswirtschafts-Magazin. (1961). Antwort der Zeitung. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13696-5_72
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13696-5_72
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12728-4
Online ISBN: 978-3-663-13696-5
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