Zusammenfassung
Der Bewerber sucht um die Stellung eines kaufmännischen Angestellten nach. Dieser ist „Handlungsgehilfe“ im Sinne des HGB, wenn er in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt ist. Die Anstellung erfolgt durch einen mündlichen (formlosen) oder schriftlichen Arbeitsvertrag, durch den die Zugehörigkeit zum Personal begründet wird. Das Bewerbungsschreiben ist erst ein Vertragsangebot, durch dessen Annahme der Vertrag zustande kommt. Der Anstellungsvertrag erstreckt sich auf Dienste, die im Verkehr als kaufmännisch gelten; das sind alle Tätigkeiten, die sich auf den Umsatz von Waren oder die Kassen- und Buchführung beziehen, zu denen auch eine entsprechende Ausbildung gehört.
Eine Bewerbung soll knapp und klar sein
Der Lebenslauf ist — falls umfangreich — gesondert beizufügen. Hier nur Angaben machen, die für die Beurteilung der Fähigkeiten notwendig sind
Zeugnisse reiche man stets nur in Abschrift ein. Wird man zum Vor-stellen aufgefordert, lege man sie im Original vor
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Betriebswirtschafts-Magazin. (1961). Bewerbung eines Handlungsgehilfen. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13696-5_14
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13696-5_14
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12728-4
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