Zusammenfassung
Das Handelsregister ist ein öffentliches Buch, in das gewisse rechtliche Verhältnisse der Kaufleute eingetragen werden. Es dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Einzutragen sind z. B. die Firma, ihr Erlöschen, die Bestellung eines Prokuristen, die Eröffnung des Konkurses, die Rechtsverhältnisse der Handelsgesellschaften usw. Es werden die Abteilungen A und B geführt. In der Abteilung A erfolgen im wesentlichen die Eintragungen für Einzelkaufleute, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften. Die Abteilung B umfaßt die Eintragungen über Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
Aus nebenstehendem Registerauszug sind folgende Rechtsvorgänge erkennbar: 1) 7. 1. 195. Eintragung der Einzelfirma Lachmann; Inhaber ist Ernst Lachmann; Peter Michel hat Prokura; 2) 18. 10. 195. Übergang auf Willi Krüger; Prokura Michel bleibt; 3) 12.11.195. Siegfried Groos ist als Gesamtprokurist vertretungsberechtigt. Die Eintragungen ergeben sich im wesentlichen aus den in den voraufgehenden Briefen dargestellten Vorgängen. Hinfällige Eintragungen werden im Handelsregister nicht durchstrichen, sondern rot unterstrichen („gerötelt“)
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Betriebswirtschafts-Magazin. (1967). Das Handelsregister. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13695-8_6
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