Zusammenfassung
Sind Höchst oder sein Nachfolger Wilde Minderkaufleute (d. h. sie betreiben ihr Gewerbe nur im Kleinbetrieb), so haben sie keine Firma, sondern gebrauchen nur den eigenen Namen. In diesem Falle kann der Minderkaufmann das Geschäft nicht mit seinem Namen übertragen und kann kein „ausschließliches“ Gebrauchsrecht in seinem Namen verlangen. Daher wäre für diesen Fall der Zusatz „Kurt Höchst Nachf.“ falsch. Der Minderkaufmann ist nur nach gewöhnlichem Namensrecht des BGB geschützt. Seinen Familiennamen muß er, wie jeder Gewerbetreibende mit Laden, unter Hinzufügung eines ausgeschriebenen Vornamens außen am Geschäft anbringen, jedoch ohne die Bezeichnung eines Nachfolgeverhältnisses.
Diese öffentliche Mitteilung ist üblich und zur Erhaltung der Kundschaft zweckmäßig
Der Nachfolgezusatz kann unterbleiben
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Betriebswirtschafts-Magazin. (1967). Bekanntgabe einer Geschäftsübernahme. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13695-8_4
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12727-7
Online ISBN: 978-3-663-13695-8
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