Zusammenfassung
Scheckzahlung ist bargeldlose wie bargeldsparende Zahlung. Der Käufer Anton Windisch als Zahlungsleistender stellt einen Scheck aus. Er weist dadurch sein Geldinstitut an, den Kaufpreisbetrag von seinem Konto an den Inhaber des Schecks gegen Vorlage der Urkunde zu zahlen. Allerdings darf er dies nur dann, wenn der Scheck gedeckt ist. Ein Scheck wird genau wie ein Wechsel nur zahlungshalber gegeben, ist also bis zum Geldeingang noch keine Zahlung. Das Kaufhaus Eule kann entweder den Scheck in bar einlösen oder ihn auf seinem Konto gutschreiben lassen. Der Aussteller kann die Einlösung durch Barzahlung verbieten, indem er quer über die Vorderseite des Schecks den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ setzt (Verrechnungsscheck).
Wir kommen hier wieder auf das ursprüngliche Geschäft zurück
Die Hingabe eines Schecks erfolgt wie die eines Wechsels erfüllungs-halber (d.h. Erfüllung der Zahlung erst bei Gutschrift)
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Betriebswirtschafts-Magazin. (1967). Scheckzahlung. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13695-8_37
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12727-7
Online ISBN: 978-3-663-13695-8
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