Zusammenfassung
Man hat zu unterscheiden zwischen den Rechtsmängeln — das sind Rechte Dritter an der Kauf sache — und den Sachmängeln. Nur die letzteren interessieren hier. Einen Sachmangel weist die gekaufte Ware auf, wenn sie die Eigenschaften nicht besitzt, die zum gewöhnlichen oder vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich sind (Fehler) oder die besonders zugesichert sind (Fehlen zugesicherter Eigenschaften). Werden Waren nach Muster bestellt, so gelten die Eigenschaften des Musters als zugesichert.
Genau begründen, worin Mängel bestehen
Reklamationen mit neuem Vorschlag
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Betriebswirtschafts-Magazin. (1967). Mängelrüge. In: Brief-Lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13695-8_31
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Print ISBN: 978-3-663-12727-7
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