Zusammenfassung
Zur Analyse des Betriebsergebnisses muß unbedingt die Gewinn- und Verlustrechnung herangezogen werden. Auf Grund der Netto-Gewinn- und Verlustrechnung, wie sie von Aktiengesellschaften beispielsweise veröffentlicht wird, lassen sich nur ungenaue Schlüsse ziehen, da durch Saldierungen der Ergebnisse ein „eiserner Vorhang” über das innere Betriebsgeschehen gezogen wird. Der Kreditgeber, der womöglich noch Blanko-kredite einräumen soll, muß aber über das Betriebsergebnis mit aller Offenheit informiert werden. Auch die Halb-Brutto-Rechnung, bei der teilweise Saldierungen vorgenommen worden sind, ist für eine Kreditanalyse nicht ausreichend.
Stets Bruttogewinn- und Verlustrechnung anfordern, nicht die saldierte Gewinn- und Verlustrechnung
Möglichst Ergebnisrechnung der letzten drei Jahre verlangen
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Werhahn, J.W. (1962). Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung. In: Werhahn, J.W. (eds) Brief-Lexikon für Kreditsachbearbeiter. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13694-1_3
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