Zusammenfassung
Die Bank ist, sofern nicht eine entsprechende feste Zusage vorliegt, rechtlich nicht verpflichtet, einen bestehenden Kredit zu erhöhen. Eine Krediterhöhung mag für den Kunden im Einzelfall noch so notwendig sein und ihre Ablehnung unter Umständen zu den wirtschaftlich schwersten Folgen für ihn führen, die Bank handelt grundsätzlich nicht sittenwidrig, wenn sie die erbetene Krediterhöhung trotzdem ablehnt. Ob ein berechtigter Grund für eine solche Ablehnung vorliegt, ist dabei unbeachtlich. Ist die Bank aber jederzeit in der Lage, eine beantragte Krediterhöhung abzulehnen, so kann sie sich auch nicht schadenersatzpflichtig machen, wenn sie von diesem Recht Gebrauch macht. Dies gilt hinsichtlich des Kunden selbst, ebenso jedoch auch hinsichtlich dritter Personen, die dem Kunden in Vertrauen auf die Finanzierung irgendeines Vorhabens durch die Bank Kredit gewährt haben.
Keine Schadenersatzpflicht der Bank bei Ablehnung einer Krediterweiterung
Kein Rechtsanspruch auf Krediterhöhung
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Werhahn, J.W. (1962). Krediterweiterung abgelehnt. In: Werhahn, J.W. (eds) Brief-Lexikon für Kreditsachbearbeiter. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13694-1_25
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