Zusammenfassung
Es ist selbstverständlich, daß die Bank die objektive und subjektive Kreditwürdigkeit prüft, bevor sie einen beantragten Kredit bewilligt. Dies muß auch dann gelten, wenn der beantragte Kredit durch Sicherungsübereignung, Forderungsabtretungen, Sicherungshypotheken usw. ausreichend gesichert erscheint, da es eine alte Erfahrung ist, daß einem „schlechten“ Schuldner gegenüber unter Umständen auch die beste Sicherung nichts nützt. Hat eine Bank im Einzelfall Kredit gewährt, so wird von außenstehenden Dritten im allgemeinen unterstellt, daß die Kreditwürdigkeit des Schuldners gegeben war.
Krediteinräumung setzt Kreditwürdigkeit voraus
Schadenersatzansprüche wegen Gläubigergefährdung
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Werhahn, J.W. (1962). Kreditwürdigkeit — Täuschung der übrigen Gläubiger. In: Werhahn, J.W. (eds) Brief-Lexikon für Kreditsachbearbeiter. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13694-1_24
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