Zusammenfassung
Die steuerliche Gewinnermittlung ist in den §§ 4–7 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung gelten nicht nur für die Einkommensbesteuerung der natürlichen Personen, sondern auch für die Einkommensbesteuerung der juristischen Personen auf Grund des Körper-schaftsteuergesetzes (KStG). § 6 KStG in Verb, mit § 15 KStDV erklärt nämlich die Vorschriften der §§ 4–7 EStG für das Körperschaftsteuerrecht für anwendbar. Auch im Gewerbesteuerrecht wird auf die Vorschriften des Einkommensteuerrechts Bezug genommen. Nach § 7 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ist bei der Errechnung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag — der einen Komponente der Gewerbesteuer neben dem Gewerbekapital und der Lohnsumme — von dem nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts zu ermittelnden Gewinn auszugehen.
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Groß, H.F. (1967). Steuerliche Ergänzungen. In: Nettelmann, A. (eds) Buchführung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13692-7_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13692-7_9
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