Zusammenfassung
Der Wechsel ist eine Urkunde, ein schuldrechtliches Wertpapier, das ein Zahlungsversprechen enthält. Man unterscheidet eigene Wechsel (Solawechsel) und gezogene Wechsel (Tratte). Mit dem eigenen Wechsel verpflichtet sich der Aussteller des Wechsels, selbst an einem bestimmten Tag (Verfalltag) eine bestimmte Geldsumme (Wechselsumme) an eine bestimmte Person (Wechselnehmer) oder deren Order zu zahlen (Zahlungsversprechen). Dagegen ist ein gezogener Wechsel eine Urkunde, durch die der Aussteller eine Person anweist (Bezogener, Wechselschuldner), an ihn oder einen Dritten (Wechselnehmer oder Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Summe zu zahlen. Beim Solawechsel ist der Aussteller selbst der Wechselschuldner, beim gezogenen Wechsel dagegen der Bezogene, sobald er den Wechsel akzeptiert, d.h. durch Unterschrift anerkannt hat.
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Bähr, G., Fischer-Winkelmann, W.F. (1996). Buchungen im Wechselverkehr. In: Buchführung und Jahresabschluß. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13687-3_13
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