Zusammenfassung
Wie bereits mehrfach dargestellt, müssen Vermögen, Schulden und Geschäftserfolg am Ende eines jeden Geschäftsjahres festgestellt werden. Eine exakte Erfolgsermittlung setzt allerdings voraus, daß
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a)
keine das folgende Jahr berührenden Aufwendungen und Erträge sich auf den Erfolg des zu Ende gehenden Jahres auswirken können und
-
b)
sämtliche das abzuschließende Geschäftsjahr betreffenden Aufwendungen und Erträge bereits gebucht sind.
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Balzer, K. (1985). Zeitliche Abgrenzung. In: Buchhaltung und Abschluß. Gabler-Studientexte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13680-4_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13680-4_13
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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