Zusammenfassung
Die steuerlichen Betriebsprüfungen in der heutigen Art wurden erst nach dem ersten Weltkrieg eingeführt. Die Grundlage dafür ist die Reichsabgabenordnung (AO) von 1919 mit späteren Änderungen und eine Reihe späterer Gesetze und Verordnungen. Sie führten eine Neugestaltung des Steuerwesens zugunsten des Reiches herbei. Die Abgabenordnung behandelt u. a. die steuerlichen Grundbegriffe, Steuergrundsätze, den Aufbau der Finanzverwaltung und auch die Grundlagen der steuerlichen Betriebsprüfung. Der Steuerbedarf nach dem ersten Weltkrieg war infolge der Kriegsverschuldung sehr gewachsen und führte zu hohen Steuerbelastungen. Den wachsenden Steuerbedarf und die Steuerausfälle durch Gebietsabtretungen nach dem Kriege suchte Erzberger 1919 durch zentrale und straffere Handhabung der Steuerverwaltung durch das Reich auszugleichen. Der Tiefstand der Steuermoral nach dem Zusammenbruch 1918 zwang zur Verschärfung der Steueraufsicht. Um das Steueraufkommen (= Summe der Steuereinnahmen des Reiches) zu sichern, wurde unter anderen Maßnahmen planmäßige Steuerprüfungen, darunter auch die steuerliche Betriebsprüfung eingeführt. Sie bezweckte, die Steuerquellen und deren Bemes-sungsgrundlagen, die durch Gesetz als Maßstäbe für die Besteuerung festgelegt waren, zu überwachen und planmäßig zu prüfen. Zum Teil wurden die Steuererklärungen aus Unkenntnis der Gesetze unzutreffend abgegeben. Ferner ergaben sich Zweifelsfragen bei der Auslegung der Gesetze. Hier sollte die Betriebsprüfung steuerausgleichend und berichtigend wirken. Der Erfolg der Betriebsprüfung liegt nicht allein in den bei den Prüfungen festgestellten Mehrsteuern, sondern auch in dem vorbeugenden Erfolg, d. h. darin, daß durch die Prüfungen Verkürzungen von Steuern verhindert werden. An neueren Gesetzen nach dem zweiten Weltkrieg, die den Aufbau der Steuerverwaltung mitgestaltet haben, sind u. a. nachstehende Gesetze zu nennen: Gesetz über den Bundesfinanzhof vom 29. Juni 1950, Gesetz über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 und zweites Gesetz über die Finanzverwaltung vom 15. Mai 1952. Für den Aufbau der Betriebsprüfung ist es nötig, den nachstehenden Aufbau der Finanzbehörden zu kennen.
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Tomscha, V. (1953). Steuerliche Betriebsprüfung. In: Bott, K. (eds) Das deutsche Kaufmannsbuch. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13656-9_22
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