Zusammenfassung
Das Arbeitsrecht im modernen Sinn ist ein Kind der wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten hundert Jahren, die eine früher unbekannte schnelle Bevölkerungsvermehrung und ein Anschwellen der Zahl der in abhängiger Stellung arbeitenden Menschen mit sich gebracht hat. Vor dem konnte man — wenn überhaupt — nur sehr vereinzelte und spärliche arbeitsrechtliche Bestimmungen in der allgemeinen Gesetzgebung antreffen. Die industrielle Entwicklung gebot aber immer mehr ein Arbeitsrecht für die breiten, in zunehmendem Maße schutzbedürftigen Volksschichten. Bald genügte auch nicht mehr der Einbau arbeitsrechtlicher Bestimmungen in das allgemeine Gesetzbuch (BGB), in die Gewerbeordnung und in das Handelsgesetzbuch, sondern es ergab sich die zwingende Notwendigkeit zu vielen in sich geschlossenen arbeitsrechtlichen Gesetzen. Wie sehr das moderne Arbeitsrecht das Arbeitsleben des einzelnen Arbeitnehmers sichert, würde ihm so ganz offenbar werden, wenn die ungezählten arbeitsrechtlichen Paragraphen in Fortfall kämen. Es sei erinnert an die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die bei der Einstellung, Kündigung und Entlassung vom Arbeitgeber zu beachten sind, an die Arbeitsschutzvorschriften für den Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung, wie Länge der Arbeitszeit, Pausen, Arbeit an Sonn- und Feiertagen, an die Bestimmungen über die Beschäftigung von Frauen, an das Verbot jeglicher Kinderarbeit, an den Arbeitsschutz der Jugendlichen und an die Mitwirkung der Arbeitnehmer in sozialen, personellen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
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Schneider, G., Diller, A., Gerig, H. (1953). Sozialrecht. In: Bott, K. (eds) Das deutsche Kaufmannsbuch. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13656-9_16
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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